Das Covid-19-Gesetz ist für dessen Befürworter eine Notwendigkeit, da es die nötigen Mittel zum weiteren Umgang mit der Coronavirus-Pandemie auslöst.
Covid-19-Gesetz
Bundespräsident Guy Parmelin, rechts, und Bundesrat Alain Berset auf dem Weg zu einer Medienkonferenz über das Covid-19-Gesetz. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Neben der Bundesregierung sind beim Covid-19-Gesetz auch die Kantone für eine Annahme.
  • Alle grösseren Parteien stehen hinter dem Gesetz, die SVP gab die Stimmfreigabe bekannt.
  • Man ist sich einig: Das Gesetz ist nötig, um die Corona-Folgen überwinden zu können.

Der Bundesrat, das Parlament und die Kantone – sowie fast alle grösseren Parteien – empfehlen am 13. Juni 2021 deutlich ein Ja bei der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz. Dennoch wird die Abstimmung nicht auf die leichte Schulter genommen. Der Bundesrat warnte mehrfach davor, aus Wut und Frustration über die momentane Situation dagegen zu stimmen.

Neue Wirtschaftshilfen unwahrscheinlich

Eine Ablehnung an der Urne würde dazu führen, dass am 25. September 2021 das befristete Gesetz ausser Kraft tritt. «Dieses Gesetz konnte viele Konkurse vermeiden und tausende Arbeitsplätze retten», sagte Alain Berset. Der Beschluss neuer Wirtschaftshilfen per Notrecht sei nach einer Ablehnung ausgeschlossen.

Nebst der finanziellen Unterstützung für Betroffene regelt das Covid-19-Gesetz auch die zukünftige Lieferung und Zulassung von Medikamenten. Auch die Gratis-Tests und kommenden Impfzertifikate hängen davon ab.

covid svp Coronavirus
Ein Selbsttest auf das Coronavirus. - dpa

Das Argument, dass das Gesetz zu rasch und am Volk vorbei in Kraft gesetzt wurde, verwirft der Bundesrat. Man habe über das Gesetz diskutiert, debattiert und abgestimmt – ganz nach dem demokratischen Verfahren.

Die Regierung hält ausserdem fest, dass ein Nein zum Gesetz die Lockdown-Möglichkeiten des Bundesrats nicht einschränken werde. Wenn es die Lage erfordere, sei der Bundesrat auch weiterhin imstande, Restaurants und Läden zu schliessen.

Kantone benötigen Covid-19-Gesetz

Für die Kantone wäre eine Ablehnung des Gesetzes ein «Worst-Case-Szenario», meinte Christian Rathgeb, Präsident der kantonalen Regierungskonferenz. Das Covid-19-Gesetz sei für die gerechte Verteilung der Härtefallgelder unabdingbar.

Christian Rathgeb KdK
Christian Rathgeb, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen KdK, spricht neben Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. - Keystone

Er kritisiert ausserdem die Absicht, mit einem Nein dem Bundesrat einen «Denkzettel» zu verpassen: «Menschen in der Not brauchen keinen Denkzettel.»

Die Befürworter sind sich einig, dass es das Covid-19-Gesetz braucht, um auch künftig die Folgen der Coronavirus-Pandemie überwinden zu können.

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