Die Explosion der Strompreise und der nervöse Markt bringen die Stromkonzerne in Schwierigkeiten. Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet.
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Die Explosion der Strompreise und der nervöse Markt bringen die Stromkonzerne in Schwierigkeiten. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Strompreise explodieren in der Schweiz.
  • Um dem entgegenzuwirken, soll ein Rettungsschirm entstehen.
  • Dieser hat der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Vorschläge für einen Milliarden-Rettungsschirm in die Vernehmlassung geschickt. Der Schirm soll Liquiditätsengpässe verhindern.

Vorgesehen sind dafür 10 Milliarden Franken. Der Schirm soll die Versorgungssicherheit gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Mai.

Parlament berät im Sommer

Bis Mitte Mai will der Bundesrat die Botschaft verabschieden. Das Parlament soll die Vorlage in der Sommersession beraten. Mittelfristig soll die Versorgungssicherheit mit anderen Massnahmen garantiert werden.

Die Nervosität an den Strommärkten hält seit Herbst an und verschärfte sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Das könnte auch die Schweizer Stromversorgung gefährden.

Deshalb hat der Bundesrat Mitte April den Rettungsschirm beschlossen. Das Eidgenössische Finanzdepartement und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation legten nach Gesprächen mit der Branche Eckpunkte fest.

Bundeshilfe erfolgt nur subsidiär

Demnach sind in erster Linie weiterhin die Unternehmen für ihre Liquidität verantwortlich. Sie müssen mit Fremdkapitallieferanten wie Banken und Obligationären sowie ihren Eignern (Kantone, Gemeinden, Private) alle Vorkehrungen gegen Krisensituationen treffen.

Gerät ein Konzern trotzdem in Schieflage, erfolgt die Bundeshilfe subsidiär. Der Staat gewährt den systemkritischen Stromunternehmen in diesem Fall besicherte Darlehen, damit sie handlungsfähig bleiben und die Stromversorgung weiterhin sicherstellen.

Die systemkritischen Stromunternehmen müssen sich mit dem Staat vorgängig über die Modalitäten der Darlehen einigen. Im Ernstfall sollen die Gelder innert 48 Stunden bereitstehen. Freiwillig ist das nicht, alle systemkritischen Stromkonzerne sind dem Rettungsschirm unterstellt. Der Bundesrat befristet das Gesetz bis 2026.

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