Bundesrat definiert Eckwerte für Gasversorgungsgesetz
Mit einem Gasversorgungsgesetz will der Bundesrat die Versorgungssicherheit stärken. Am Mittwoch hat er die Eckwerte dazu bekannt gegeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Mittwoch hat der Bundesrat die Eckwerte des neuen Gasversorgungsgesetz präsentiert.
- Der Schwellenwert wurde auf einen Jahresverbrauch von 300 Megawattstunden definiert.
- Das Gesetz wurde 2019 in die Vernehmlassung geschickt, musste aber überarbeitet werden.
Der Bundesrat will mit einem Gasversorgungsgesetz die Versorgungssicherheit erhöhen. An der Sitzung vom Mittwoch hat er in einer Aussprache die Eckwerte des neuen Gesetzes definiert.
Ziel sei neben einer erhöhten Gasversorungssicherheit die Transformation hin zu erneuerbaren Gasen voranzubringen und mit einer Teilmarktöffnung klare Regeln für Haushalte und Grosskunden zu schaffen, hiess es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) werde nun die entsprechende Vorlage ausarbeiten.
Schwellenwert auf 300 Megwattstunden pro Jahr
Gemäss dem Entscheid des Bundesrats soll die neue Vorlage den Schwellenwert für den Zugang zum freien Markt auf einen Jahresverbrauch von 300 Megawattstunden festlegen. Kunden mit einem höheren Verbrauch könnten zwischen der regulierten Versorgung und dem freien Markt wählen. Damit sollen im Gas- und Strombereich grundsätzlich dieselben Regeln gelten.

Analog zum Strombereich sollen zudem auch im Gasbereich eine Energiekommission und ein Marktgebietsverantwortlicher eingesetzt werden. Zudem soll laut Bundesrat eine Netzanschlusspflicht zugunsten von Biogasanlagen eingeführt werden. Ausserdem soll der Bundesrat gemäss dem Entscheid die Möglichkeit erhalten, den Gasversorgern Mindestquoten für Gas aus erneuerbaren Quellen vorzuschreiben.
Gesetzesentwurf von 2019 überarbeitet
Bereits im Jahr 2019 hatte der Bundesrat einen Entwurf für ein Gasversorgungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Eine Regulierung des Gasmarktes fand darin breite Zustimmung. Viele Teilnehmende forderten jedoch eine stärkere Berücksichtigung der Klimaziele der Schweiz. In der Folge wurde der Gesetzesentwurf überarbeitet.
Kurz vor der Diskussion der überarbeiteten Vorlage im Bundesrat begann der Krieg in der Ukraine, der insbesondere grosse Auswirkungen auf die Gasversorgungssicherheit hatte.
Der Bundesrat beauftragte deshalb das Uvek, eine Bestandesaufnahme zu den Problemen bei der Krisenbewältigung in der Gasversorgung vorzulegen und die Resultate aufzunehmen.