Rechtsschutz: Ferien gebucht – Job weg. Geht das?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Kündigung vor den Ferien? Das trifft hart, ist aber manchmal erlaubt. Was gilt rechtlich, wenn du deine Ferien schon geplant hast – oder schon dort bist?

Kündigung Ferien
Urlaub geplant, Reise gebucht – und dann die Kündigung. Das ist leider rechtens. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Chef darf dir auch vor deinen langersehnten Ferien eine Kündigung aussprechen.
  • Bei einer «betrieblichen Ausnahmesituation» kann er die Ferien sogar streichen.

Du hast endlich Ferien geplant, die Reise ist gebucht – und plötzlich flattert die Kündigung rein. Darf das sein? Die Antwort: Leider ja. Ein geplanter Urlaub schützt nicht automatisch vor Jobverlust.

Laut Obligationenrecht kann ein Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden – auch kurz vor den Ferien. Selbst wenn das Timing mies ist, kann die Kündigung gültig sein.

Vor einer Kündigung «geschützt» bist du nur in Ausnahmefällen, beispielsweise während einer Krankheit oder Schwangerschaft. Dann greift eine sogenannte Sperrfrist und dein Arbeitgeber muss nach Ablauf eben dieser Sperrfrist erneut künden. Doch: Gebuchte Ferien allein reichen nicht für eine Sperrfrist.

Schwangerschaft
Nur eine Schwangerschaft schützt vor einer Kündigung. - Depositphotos

Nach der ersten Abklärung, ob die Kündigung gültig ist oder nicht, ist dann zu klären, ob du trotzdem in die Ferien fahren kannst und was mit deinem Restguthaben passiert. Denn grundsätzlich gilt, dass Ferien, die du noch zugute hast, auch während der Kündigungsfrist beziehen kannst.

Dein Chef darf dir das allerdings verweigern, wenn eine sogenannte «betriebliche Ausnahmesituation» vorliegt. Auch kann vereinbart werden, dass die restlichen Ferien ausbezahlt werden.

Unser Tipp: Klär frühzeitig, was mit den verbleibenden Ferientagen passiert – am besten schriftlich.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #4210 (nicht angemeldet)

Nö umgekehrt, Job weg, Ferien gebucht.

User #4835 (nicht angemeldet)

In der Schweiz ist der Arbeitnehmer sehr schlecht geschützt. Dafür kann der Arbeitgeber machen was err will , unter Zustimmung aus Bern.

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