Bundesrat

Bundesrat will Schuldner früher von Schulden befreien

Sina Barnert
Sina Barnert

Bern,

Schuldner sollen nach drei Jahren eine zweite Chance erhalten und schuldenfrei werden, so der Bundesrat. Das passt rechten Politikern gar nicht.

Schulden Schweiz
Wer in der Schweiz Schulden anhäuft, soll nach drei Jahren die Möglichkeit haben, daraus herauszukommen. Das will der Bundesrat. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will eine Gesetzesänderung, wenn es um Schulden geht.
  • Nach drei Jahren sollen diese erlassen werden, wenn man so lange abbezahlt.
  • Das schmeckt der SVP sowie Vertretern von FDP und der Mitte gar nicht.

Auch in der reichen Schweiz gibt es sie: Menschen, die Schulden haben.

Einige von ihnen sind dabei so stark verschuldet, dass sie daraus kaum mehr herauskommen. Ein Umstand, den der Bundesrat ändern möchte.

Er schlägt eine Gesetzesänderung vor: Diese will, dass Schuldnerinnen und Schuldner nach drei Jahren als schuldenfrei gelten. Und zwar dann, wenn sie in den drei Jahren so viel wie möglich zurückgezahlt haben.

Bundesrat stösst mit Vorschlag auf SVP-Gegenwehr

Gar keine Freude am Vorschlag, der der Bundesrat macht, hat die SVP. Ihr geht die Idee viel zu weit.

Gegenüber SRF erklärt Nationalrätin Barbara Steinemann: «Wenn das institutionalisiert würde, würden etliche Gläubiger auf ihren Forderungen sitzenbleiben.»

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Findet den bundesrätlichen Vorschlag nicht gut: SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann. - SRF «Tagesschau»

Das bekäme am Ende die Allgemeinheit zu spüren, so die SVP-Politikerin. Und zwar nicht nur in Form von höheren Produktpreisen. Sondern auch bei Steuern und Krankenkassenprämien.

«Es ist nur vermeintlich so, dass die Gläubiger auf fünf Jahre mehr kriegen»

Gemeinsam mit einer Allianz aus FDP- und Mitte-Politikern fordert die SVP nun eine Verschärfung. Das Verfahren soll pro Person nur einmal im Leben möglich sein.

Zudem wünscht sich Mitte-Rechts eine Verlängerung der Frist. Denn drei Jahre seien zu kurz. Stattdessen fordert die Allianz um die SVP eine fünfjährige Frist, in der Schulden abbezahlt werden müssten.

Bist du verschuldet?

Das hält Christoph Räber, Leiter der Fachstelle Schuldenberatung Schwyz, für keine gute Idee. Gegenüber der Tagesschau erklärt er: «Es ist nur vermeintlich so, dass die Gläubiger auf fünf Jahre mehr kriegen.»

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Christopf Räber ist bei einer Fristen-Verlängerung auf fünf Jahre skeptisch. - SRF Tagesschau

Stattdessen sei die Quote derer, die aufgeben würden, bei einer längeren Frist höher. «Wenn Gläubiger das Geld auf drei Jahre kriegen, sind sie besser gestellt, als wenn nach zwei Jahren abgebrochen wird.»

Was heute gilt

Aktuell ist es in der Schweiz für verschuldete Personen schwer, schuldfrei zu werden. Meldet man unter geltendem Recht Privatkonkurs an, wird man die Schulden nicht los.

Die Personen, denen das Geld geschuldet wird, erhalten für den offenen Betrag einen Verlustschein.

Für die Schuldner bedeutet das ein Leben am Existenzminimum. Sobald sie wieder Vermögen angesammelt haben, können sie erneut betrieben werden.

Kommentare

User #3551 (nicht angemeldet)

Die Überforderung in diesem Land muss riesig sein, wenn zu so einem Schritt gegriffen wird. Ich bestell mir einen Bentley den jemand anderer bezahlt.

User #2564 (nicht angemeldet)

Man sollte schauem weshalb jemand verschuldet ist. Für vorsätzliche verschuldung (privat geld ausleihen obwohl man genau weiss, dass man es nicht zurückzahlen kann und die andere person noch extra anlügt) sollte es keine befreiung geben. Die können bis zum lebensende abzahlen. Für andere die wegen dem system oder wwil man pech hatte verschuldet, sollte die möglichkeit haben.

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