Bundesrat will Schuldner früher von Schulden befreien
Schuldner sollen nach drei Jahren eine zweite Chance erhalten und schuldenfrei werden, so der Bundesrat. Das passt rechten Politikern gar nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will eine Gesetzesänderung, wenn es um Schulden geht.
- Nach drei Jahren sollen diese erlassen werden, wenn man so lange abbezahlt.
- Das schmeckt der SVP sowie Vertretern von FDP und der Mitte gar nicht.
Auch in der reichen Schweiz gibt es sie: Menschen, die Schulden haben.
Einige von ihnen sind dabei so stark verschuldet, dass sie daraus kaum mehr herauskommen. Ein Umstand, den der Bundesrat ändern möchte.
Er schlägt eine Gesetzesänderung vor: Diese will, dass Schuldnerinnen und Schuldner nach drei Jahren als schuldenfrei gelten. Und zwar dann, wenn sie in den drei Jahren so viel wie möglich zurückgezahlt haben.
Bundesrat stösst mit Vorschlag auf SVP-Gegenwehr
Gar keine Freude am Vorschlag, der der Bundesrat macht, hat die SVP. Ihr geht die Idee viel zu weit.
Gegenüber SRF erklärt Nationalrätin Barbara Steinemann: «Wenn das institutionalisiert würde, würden etliche Gläubiger auf ihren Forderungen sitzenbleiben.»
00:00 / 00:00
Das bekäme am Ende die Allgemeinheit zu spüren, so die SVP-Politikerin. Und zwar nicht nur in Form von höheren Produktpreisen. Sondern auch bei Steuern und Krankenkassenprämien.
«Es ist nur vermeintlich so, dass die Gläubiger auf fünf Jahre mehr kriegen»
Gemeinsam mit einer Allianz aus FDP- und Mitte-Politikern fordert die SVP nun eine Verschärfung. Das Verfahren soll pro Person nur einmal im Leben möglich sein.
Zudem wünscht sich Mitte-Rechts eine Verlängerung der Frist. Denn drei Jahre seien zu kurz. Stattdessen fordert die Allianz um die SVP eine fünfjährige Frist, in der Schulden abbezahlt werden müssten.
Das hält Christoph Räber, Leiter der Fachstelle Schuldenberatung Schwyz, für keine gute Idee. Gegenüber der Tagesschau erklärt er: «Es ist nur vermeintlich so, dass die Gläubiger auf fünf Jahre mehr kriegen.»
00:00 / 00:00
Stattdessen sei die Quote derer, die aufgeben würden, bei einer längeren Frist höher. «Wenn Gläubiger das Geld auf drei Jahre kriegen, sind sie besser gestellt, als wenn nach zwei Jahren abgebrochen wird.»
Was heute gilt
Aktuell ist es in der Schweiz für verschuldete Personen schwer, schuldfrei zu werden. Meldet man unter geltendem Recht Privatkonkurs an, wird man die Schulden nicht los.
Die Personen, denen das Geld geschuldet wird, erhalten für den offenen Betrag einen Verlustschein.
Für die Schuldner bedeutet das ein Leben am Existenzminimum. Sobald sie wieder Vermögen angesammelt haben, können sie erneut betrieben werden.