Bundesrat

Bundesrat verzichtet auf dringliches Gasversorgungsgesetz

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Schweizer Gasnetzbetreiber müssen auch für den nächsten Winter für den Fall eines Versorgungsengpasses eine Reserve mit Gas anlegen. Der Bundesrat setzt zu deren Umsetzung weiterhin auf eine entsprechende Verordnung. Auf ein dringliches Bundesgesetz verzichtet er.

gas
Eine Gasflamme - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Noch im Dezember hatte es anders getönt: Der Bundesrat arbeite an einem dringlichen Gesetz zur Verhinderung eines Gasengpasses im Winter 2023/2024, hiess es damals.

Geplant war, dass die Bestimmungen ab 1. Juli 2023 gelten.

Am Mittwoch machte der Bundesrat nun einen Rückzieher: Die Vor- und Nachteile einer dringlichen Gesetzesregelung und einer weiteren Verlängerung der bestehenden Verordnung seien gegeneinander abgewogen worden. Im Ergebnis habe sich gezeigt, «dass eine Verlängerung der Verordnung, falls dies aufgrund der Versorgungslage angezeigt ist, effizienter und vorteilhafter ist».

Ende April 2023 wird der Bundesrat nach eigenen Angaben die neuen Anforderungen an das auszuarbeitende ordentliche Gasversorgungsgesetz festlegen. Die Verordnung gilt bis Ende September 2024.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Putin Ukraine-Krieg
220 Interaktionen
«Gamification»
Ein Mann wird aus der USA ausgeschafft.
3 Interaktionen
Kritik

MEHR BUNDESRAT

Cassis
20 Interaktionen
Mit Sozialpartnern
USA Schweiz
6 Interaktionen
Bestätigung
Ruag
2 Interaktionen
Entschluss
Ausländer
6 Interaktionen
Forderung

MEHR AUS STADT BERN

Glühwein Weihnachtsmarkt Orangenscheiben Weihnachtsbaum
Apropos
YB Sion Super League
27 Interaktionen
Offensiv zahnlos
SC Bern HC Lugano
1 Interaktionen
Disziplin rächt sich