«Sarah hat Recht»: Das sind deine Rechte bei verspäteter Lieferung
Welche Rechte haben Verbraucher, wenn trotz zugesagtem Liefertermin die bestellte Ware nicht geliefert wird? Rechtsanwältin Sarah Schläppi gibt Antwort darauf.

Das Wichtigste in Kürze
- Kann ein Händler einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, ist er im Lieferverzug.
- Verbraucher können unter Umständen Schadensersatz geltend machen.
- Wichtig ist, die Geschäftsbedingungen des Händlers sorgfältig zu lesen.
Unser bestelltes Bett wurde trotz rechtzeitiger Bestellung erst eine Woche nach dem zugesagten Liefertermin geliefert – wir mussten auf dem Boden schlafen.
Müssen wird das so hinnehmen oder haben wir Anspruch auf Rückerstattung?
Ja, das Recht auf Rückerstattung besteht unter Umständen
Wenn Sie mit der Verkäuferin einen festen Liefertermin vereinbart haben und die bestellte Ware bis zu diesem Zeitpunkt nicht angekommen ist, befindet sich die Verkäuferin im Lieferverzug.
In diesem Fall müssen Sie der Verkäuferin eine zusätzliche Frist zur Lieferung setzen.
Hält sie auch diese Frist nicht ein, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie halten weiter an der Lieferung fest und können unter Umständen Schadenersatz für die verspätete Lieferung verlangen, oder Sie treten vom Kauf zurück und verlangen Ihr Geld zurück.
Wichtig ist, dass sie vorher die Geschäftsbedingungen der Verkäuferin sorgfältig lesen.
Es ist möglich und rechtlich zulässig, dass die erwähnten Auswahlmöglichkeiten bei einem Lieferverzug durch die Geschäftsbedingungen eingeschränkt werden.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.