Bundesgericht: Bund nicht verantwortlich CS-Verluste von Ehepaar
Das Bundesgericht hat die Klage eines CS-Aktionärspaars gegen den Bund abgewiesen. Die Kläger machen Aussagen des Bundes für ihre Verluste verantwortlich.

Das Bundesgericht hat die Klage eines Ehepaars gegen den Bund abgewiesen. Das Ehepaar hatte kurz vor dem Zusammenbruch der Credit Suisse 38'000 Aktien erworben und forderte Entschädigung für den erlittenen Verlust.
Die Kläger argumentierten, sie hätten sich auf die beruhigenden Aussagen des Bundesrates zur Stabilität der Credit Suisse verlassen. Sie forderten vom Bund 54'601 Franken plus Zinsen als Ausgleich für den Wertverlust ihrer Aktien, so das SRF.
Am Mitte März 2023 investierte das Ehepaar dreimal insgesamt 84'636 Franken in CS-Aktien. Nach der Notfusion mit der UBS verkauften sie die Papiere wenige Tage später für nur noch 30'187 Franken.
Bundesgericht sieht Verantwortung bei Klägern
Der Anwalt des Ehepaars warf dem Bundesrat, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank vor, die Situation der CS beschönigt zu haben. Die Kläger sahen in der Anwendung des Notrechts und der Kommunikation laut SRF einen direkten Zusammenhang mit ihrem finanziellen Schaden.

Die Vertreterin des Bundes wies die Verantwortung zurück. Sie betonte, dass Aktienkäufe stets auf eigenes Risiko erfolgen und der Staat kein Sicherheitsnetz für Börsenspekulationen sei, wie «finanzen.ch» berichtet.
Das Bundesgericht entschied, dass die Voraussetzungen für eine Staatshaftung nicht erfüllt seien. Es habe keine rechtswidrige Handlung des Bundes vorgelegen, und der Schaden resultiere aus dem eigenen Handeln der Kläger.
Nicht mehr viel Zeit
Die Entscheidung des Bundesgerichts CS gilt nur für diesen Einzelfall. Die schriftliche Urteilsbegründung steht laut SRF noch aus.
Andere CS-Aktionäre gehen meist nicht gegen den Bund, sondern gegen die UBS oder die Finanzmarktaufsicht vor. Die meisten Verfahren betreffen laut SRF die Abschreibung von AT1-Anleihen oder die Umtauschmodalitäten bei der Notfusion.
Der Weg über eine Staatshaftungsklage gegen den Bund gilt als schwierig. Die Verjährungsfrist für solche Forderungen läuft noch bis 2026.