Vor den Abstimmungen am 15. Mai behandelt die «Arena» die drei Vorlagen. Den Beginn machte das Filmgesetz.
lex netflix
Die Schweiz stimmt über das Lex Netflix und darüber ab, ob Streamingdienste in der Schweiz investieren müssen. - Keytone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der «Arena» kritisieren die Filmgesetz-Gegner die Investitionspflicht scharf.
  • Bundesrat Berset will das bestmögliche Angebot und Vielfalt auf Streamingplattformen.
  • Andrea Gmür beruhigt, dass sich für die Konsumenten bei einer Annahme nichts ändern wird.

Schon bald wird in der Schweiz wieder abgestimmt: Gegen drei vom Parlament verabschiedete Gesetze wurde das Referendum ergriffen. Die erste SRF-«Abstimmungsarena» wurde gestern ausgestrahlt, mit dem Thema Filmgesetz.

Seit langem müssen Schweizer TV-Sender in die hiesige Filmbranche investieren, Streamingdienste hingegen nicht. «Es ist nur logisch und gerecht, gleich lange Spiesse für alle zu schaffen», sagt Kulturminister Alain Berset. Er will nicht, dass viele Schweizer für Streamingdienste bezahlen und dann das ganze Geld ins Ausland abfliesst. «Es ist gut, wenn ein kleiner Teil davon in der Schweiz investiert wird.»

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Kulturminister Alain Berset verteidigt das Filmgesetz in der «Arena» vor den Argumenten der Gegner. - SRF

Zudem gebe es in vielen europäischen Ländern bereits eine Investitionspflicht, so Berset, und die vier Prozent seien «bescheiden». 19 der 27 EU-Länder kennen eine solche Pflicht, viele würden sie diskutieren, so Mitte-Nationalrätin Andrea Gmür. «Netflix investiert dort, wo es eine Pflicht gibt.»

Bei den Gegnern des Filmgesetzes kommt die Investitionspflicht gar nicht gut an: Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen, spricht konsequent von einer «Filmsteuer» oder einem «Investitionszwang». Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Gewerbeverbands, gar von «Staatsbevormundung». Er fürchtet, dass bei Privatsendern Arbeitsplätze gefährdet werden.

Arena
Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen, will keine «Filmsteuer» oder «Investitionszwang» in der Schweiz. - SRF

Ein Argument, dass Roger Elsener, der Vertreter der Privatsender, unterstützt. Es sei absurd, dass Privatsender Geld ausgeben müssen, Eigenproduktionen aber nicht anrechnen dürften. Dadurch komme es zu einer Ressourcenverschiebung und zu Stellenabbau. Gemäss Müller werden die Spiesse nicht gleich lang, sondern für KMUs dadurch noch gekürzt.

Andrea Gmür widerspricht: «Nur 3+ muss investieren, die anderen Privatsender sind ausgenommen.» Sie glaubt auch nicht, dass es beim betroffenen Sender zu einem Stellenabbau kommen wird.

Müller: Konsumentenbedürfnis wird ignoriert

Laut Müller braucht es den «Investitionszwang» gar nicht, da Netflix bereits 500 Millionen Franken in die deutschsprachige Filmbranche investieren will. Zudem sei es unfair, Streamingdienste zur Kasse zu bitten für Filme, die gar nicht geschaut werden, so Müller. Aktuell sind neun Prozent des Angebotes der Streamingdienste aus der Schweiz. Bei der Nutzung machen sie aber nur 0,4 Prozent aus.

Trotzdem will das Filmgesetz, dass drei von zehn Filmen auf Streamingdiensten europäisch sind. Damit werde des Konsumentenbedürfnis ignoriert, meint Müller, Bigler legt nach, dass es Bevormundung sei. Zudem müsse es nicht gesetzlich verankert werden, wenn es doch schon funktioniere. In der Tat machen europäische Produktionen bereits 28 Prozent der Angebote der Streamingdienste aus.

Gmür: Mit dem Filmgesetz ändert sich für den Konsumenten nichts

Müller findet die Quote deshalb unnötig, Bundesrat Berset argumentiert in der «Arena» aber, er wolle eine möglichst grosse Vielfalt. Zudem nehme ein europäischer Film auf einer Streamingplattform nicht den Platz eines amerikanischen weg.

Wie werden Sie zum Filmgesetz stimmen?

Durch die Filmquote hätten andere Filmkulturen, beispielsweise die asiatische oder südamerikanische, das Nachsehen, sagt Müller. «Darunter leiden die Konsumenten.» Die Filmquote könne auch mit Filmen aus einem europäischen Land erreicht werden – «die kulturelle Vielfalt ist ein leeres Versprechen».

Er befürchtet auch, dass die Abopreise steigen werden, sollte das Filmgesetz angenommen werden. Berset entkräftet dieses Argument mit Frankreich, wo die Preise tiefer und die Investitionspflicht viel höher seien. Auch Gmür beruhigt: «Für die Konsumenten ändert sich nichts, sie werden keinen Unterschied merken.»

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