Was tun, wenn dein Nachbar laut Musik macht?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Musiziert der Nachbar regelmässig sehr laut, muss das nicht einfach so hingenommen werden. Rechtsanwältin Sarah Schläppi rät zu folgendem Vorgehen.

Dr. Sarah Schläppi
Dr. Sarah Schläppi gibt Antworten auf rechtliche Fragen. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Musizieren in der Wohnung ist ein Persönlichkeitsrecht.
  • Laute Instrumente in der Nachbarschaft müssen Sie allerdings nicht einfach so hinnehmen.
  • Nützt ein Gespräch nichts, melden Sie dem Vermieter diesen «Mangel der Mietwohnung».

Wir haben seit Kurzem neue Nachbarn. Deren sechsjähriger Sohn hat sich offenbar vorgenommen, ein berühmter Schlagzeuger zu werden.

Er «übt» beinahe ununterbrochen. Weil die Wände schlecht isoliert sind, hören wir alles unangenehm laut mit.

Ein Gespräch brachte nichts, es sei schliesslich gut, wenn Kinder musizieren würden, und sie hielten sich ja an die Nachtruhe. Müssen wir das wirklich so hinnehmen?

Sehr laute Instrumente müssen nur begrenzt toleriert werden

Nein, das muss man nicht.

Das Musizieren in der Wohnung ist ein Persönlichkeitsrecht und darf grundsätzlich nicht verboten werden.

Mann Gitarre Wohnzimmer Musizieren
Das Musizieren in der Wohnung ist ein Persönlichkeitsrecht und darf grundsätzlich nicht verboten werden. (Symbolbild) - Depositphotos

Sehr laute Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete sind dabei aber eine Ausnahme:

Sie müssen von den Nachbarn nur in begrenztem Ausmass toleriert werden – in der Regel etwa eine Stunde pro Tag ausserhalb der Ruhezeiten, wobei auf Lautstärke, Tageszeit und bauliche Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen ist.

Hast du schon mal laute Nachbarn hinnehmen müssen?

Wenn ein Gespräch mit den Nachbarn nichts nützt, kann es sinnvoll sein, sich an den Vermieter zu wenden und den Lärm als Mangel der Mietwohnung geltend zu machen.

***

Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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