Erneuerbare Energien: Mehr Spielraum für Berner Gemeinden gefordert!

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Die Baukommission des Grossen Rates hat einen Vorstoss eingereicht, der flexible Vorgaben für Neubauten und Revisionen fordert.

Thermostat Heizungsventil Heizkörper
Ein Thermostat (Heizungsventil) mit Heizkörper in einer Berner Wohnung. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemeinden sollen mehr Spielraum erhalten bei Bauvorschriften, fordert die Baukommission.
  • Bei Neubauten oder Revisionen sollen generell erneuerbare Energien Pflicht sein können.
  • Heute können Gemeinden nur spezifische Energieformen wie Fernwärme vorschreiben.

Gemeinden sollen bei Neubauten oder Revisionen von Heizungen und Warmwasseraufbereitung generell erneuerbare Energien vorschreiben können. Dies fordert die Baukommission des Grossen Rates in einem Vorstoss.

Bestimmung zu einengend

Grundsätzlich können Gemeinden bereits heute die Bauherrschaft auf bestimmten Teilen ihres Gemeindegebiets zu erneuerbaren Energien verpflichten.

Gemäss Angaben der Baukommission wenden aktuell folgende Gemeinden den entsprechenden Artikel des kantonalen Energiegesetzes an: Langnau, Ligerz, Studen, Utzenstorf, Burgdorf, Münchenbuchsee, Muri, Ostermundigen, Rapperswil, Spiez, Zollikofen und Zweisimmen.

Utzenstorf
Utzenstorf BE schreibt im ganzen Gemeindegebiet für alle Neubauten über 2000 m2 die Nutzung von Grundwasser zur Wärmeerzeugung vor. - Community

Der Gesetzesartikel war ursprünglich für andere Zwecke gedacht: die Verpflichtung zur Nutzung von Gas. Nun erweise er sich als zu einengend.

Hauptsache erneurbar – Technologie egal

Denn aktuell können Gemeinden bei Gebäuden einen bestimmten, erneuerbaren Energieträger vorschreiben. Dies gilt bei Bauten, die neu erstellt oder deren Heizungen oder zentrale Anlagen zur Warmwasseraufbereitung zu wesentlichen Teilen ersetzt werden.

So kann zum Beispiel vorgeschrieben werden, dass die Gebäude ans Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Casimir von Arx
Grossrat Casimir von Arx (GLP) ist Präsident der Baukommission. - keystone

Neu soll die Vorgabe aber flexibler sein. «Den Gemeinden wäre mehr gedient, wenn sie die Nutzung eines beliebigen, erneuerbaren Energieträgers vorschreiben könnten», schreibt die Baukommission.

Ob es dann Fernwärme, Wärmepumpen oder Solarenergie wird, wäre der Bauherrschaft überlassen.

«Der Leitgedanke ist, dass die Bestimmung nützlicher und dadurch auch öfter angewendet wird», erklärt Kommissionspräsident Casimir von Arx (GLP).

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