Staatanwaltschaft fordert höhere Strafe für Marius Borg Høiby
Die juristische Aufarbeitung im Fall Marius Borg Høiby geht weiter. Die norwegische Staatsanwaltschaft könnte das Strafmass nochmals auf den Prüfstand stellen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die norwegische Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmass für Marius Borg Høiby.
- Diese hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten beantragt.
- Verurteilt wurde der 29-Jährige vom Osloer Amtsgericht allerdings zu vier Jahren Haft.
Die norwegische Staatsanwaltschaft gibt sich mit dem Urteil gegen Marius Borg Høiby (29) nicht zufrieden.
Zwar akzeptiert sie die Freisprüche in zwei Vergewaltigungsanklagen gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52). Das verhängte Strafmass hält sie jedoch für zu niedrig – und hat deshalb eine sogenannte Gegenberufung eingelegt. Darüber berichten norwegische Medien am 26. Juni 2026.
Sollte das Berufungsgericht den Fall erneut verhandeln, verfolgt die Anklage ein klares Ziel: Die Freiheitsstrafe für den 29-Jährigen soll höher ausfallen. Erst am 15. Juni 2026 war Marius Borg Høiby vom Osloer Amtsgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Strafmass nicht der Anklage angemessen
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess allerdings eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten beantragt. Hinzu kommt, dass Høiby mehrere Monate Untersuchungshaft bereits auf seine Strafe angerechnet werden. Aus Sicht der Anklage fällt das Urteil deshalb deutlich zu milde aus.

Mit der Gegenberufung strebt die Staatsanwaltschaft eine höhere Freiheitsstrafe für Marius Borg Høiby an. Staatsanwalt Sturla Henriksbø erklärt in einer Mitteilung, das Amtsgericht habe ein niedrigeres Strafmass angesetzt als von der Anklage für angemessen gehalten.
«Die Strafmasse für Vergewaltigung und Misshandlung in engen Beziehungen befinden sich im Wandel und das Amtsgericht ist von einem niedrigeren Strafmass ausgegangen als die Staatsanwaltschaft. Wir wünschen uns eine erneute Bewertung des Strafmasses, falls das Berufungsgericht den Fall ohnehin zur Prüfung annimmt.»
Freisprüche wegen Vergewaltigung akzeptiert
Die beiden Freisprüche wegen Vergewaltigung will die Staatsanwaltschaft hingegen nicht anfechten. Nach Prüfung und Gesprächen mit den Opferanwälten sei man zu dem Schluss gekommen, auf eine erneute Beweiswürdigung zu verzichten.

Es heisst: «Die Staatsanwaltschaft hat geprüft, ob Gründe vorliegen, das Berufungsgericht um eine erneute Würdigung der Beweise für die beiden Anklagepunkte wegen Vergewaltigung zu ersuchen, bei denen Høiby freigesprochen wurde, ist jedoch nach Gesprächen mit den Opferanwälten zu dem Schluss gekommen, dass wir dies nicht vor dem Berufungsgericht anfechten werden.»
Henriksbø verweist zugleich auf die besondere Schwierigkeit solcher Verfahren. «Es handelt sich um eine Art von Fällen, bei denen die Beweiswürdigung schwierig ist, was sich daran zeigt, dass diese Fälle eine höhere Freispruchsquote aufweisen als andere Fallarten.»
Marius legte Berufung gegen ein
Gegenüber der norwegischen Zeitung «Aftenposten» betonte der Staatsanwalt zudem die enorme Belastung für alle Beteiligten: «Dies war ein belastender Fall für alle Beteiligten. Es gibt viele Geschädigte in diesem Fall. Sie alle haben ihre Aussagen gemacht, und wir haben grosses Verständnis dafür, dass dies für sie eine grosse Belastung war.»
Die Verteidigung begrüsst unterdessen, dass die Staatsanwaltschaft die Freisprüche akzeptiert. «Die Freisprüche sind so eindeutig, dass alles andere seltsam gewesen wäre. Im Übrigen muss die Staatsanwaltschaft selbst beantworten, warum sie sich dafür entscheidet, gegen das Strafmass Berufung einzulegen», erklärte Høibys Anwalt Petar Sekulic gegenüber «VG».

Marius Borg Høiby selbst will das Urteil ebenfalls nicht hinnehmen. Er hat bereits Berufung gegen jene Teile der Entscheidung eingelegt, in denen er wegen zweier Vergewaltigungen sowie wegen Misshandlung in engen Beziehungen gegenüber Nora Haukland (29) schuldig gesprochen wurde.
Mette-Marits Sohn bleibt vorerst in U-Haft
Bei den betroffenen Frauen löste die jüngste Entwicklung unterschiedliche Reaktionen aus.
Während ihre Anwälte erneut auf die erhebliche psychische Belastung des Verfahrens hinwiesen, zeigten sich einige Mandantinnen erleichtert, dieses Kapitel vorerst hinter sich lassen zu können. Gleichzeitig äusserten sie Enttäuschung darüber, wie hoch die Hürden für Verurteilungen in Sexualstrafverfahren häufig seien.
Bis auf Weiteres bleibt Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft. Frühestens am 13. Juli kann erneut ein Antrag auf Haftentlassung gestellt werden. Mit einer Entscheidung im Berufungsverfahren wird voraussichtlich erst 2027 gerechnet.
















