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Vier Jahre Haft: Marius Borg Høiby legt Berufung gegen Urteil ein

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Norwegen,

Nächste Runde im Skandal um Marius Borg Høiby: Der 29-Jährige legt Berufung gegen seine Verurteilung zu vier Jahren Haft ein.

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Marius Borg Høiby legt Berufung gegen seine Verurteilung zu vier Jahren Haft ein. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Marius Høiby wehrt sich gegen zwei Vergewaltigungsverurteilungen und legt Berufung ein.
  • Ein Osloer Gericht verurteilte ihn vergangene Woche wegen 34 Delikten zu vier Jahren.
  • Der Berufungsprozess könnte laut Medien erst im kommenden Jahr starten.

Der älteste Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit(52), Marius Borg Høiby (29), hat offiziell Berufung gegen das kürzlich gegen ihn ergangene Gerichtsurteil eingelegt. Das bestätigte sein Verteidiger der norwegischen Nachrichtenagentur NTB.

Ein Gericht in Oslo hatte ihn vergangene Woche für 34 Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt. Wehren will Høiby sich gegen die Verurteilung wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie wegen des Missbrauchs in seiner Beziehung zu einer Ex-Freundin.

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Marius Borg Høiby: Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin wurde am Montag, 15. Juni, zu vier Jahren Haft verurteilt. - keystone

Høiby war wegen vier Vergewaltigungen angeklagt, jedoch nur in zwei Fällen verurteilt worden. In beiden Fällen soll er mit dem Finger in eine Frau eingedrungen sein, während diese schlief.

Der Berufungsprozess könnte nach norwegischen Medienberichten im kommenden Jahr stattfinden. Bereits seit Anfang Februar sitzt Høiby in Untersuchungshaft, nachdem er gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin verstossen hatte.

Keine Berufung gegen U-Haft

Mit Verweis auf die schwere Lungenkrankheit seiner Mutter Mette-Marit hatte er in den vergangenen Monaten mehrfach versucht, aus der U-Haft freizukommen – ohne Erfolg. Den letzten Versuch hatte er direkt nach dem Urteil gestartet.

Das Gericht sagte Nein. Gegen diese Entscheidung will Høiby laut der Zeitung «Aftenposten» nicht in Berufung gehen. Marius Borg Høiby bleibt zunächst bis zum 13. Juli in U-Haft.

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Kommentare

Richardmaendli

Diese Strafmass ist eine Schade☝️‼️

User #4478 (nicht angemeldet)

Das Urteil soll doch abschrecken, die Elite hat schon genug Vorteile.

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