Haft

    Marius Borg Høiby bleibt mit Fussfessel im Hausarrest

    Das Gericht hat entschieden: Marius Borg Høiby muss weitere vier Wochen in Untersuchungshaft bleiben. Sein Antrag auf Freilassung wurde abgelehnt.

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    Marius Borg Høiby: Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin wurde am Montag, 15. Juni, zu vier Jahren Haft verurteilt. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Marius Borg Høiby wurde im Juni zu einer Haftstrafe verurteilt.
    • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 29-Jährige befindet sich in U-Haft.
    • Nun hat das Gericht in Oslo seinen Antrag auf Freilassung abgelehnt.

    Der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby (29), muss weitere vier Wochen in Untersuchungshaft bleiben. Das entschied das Bezirksgericht in Oslo der Nachrichtenagentur NTB zufolge.

    Wie bisher verbringt der 29-Jährige diese mit einer Fussfessel im Hausarrest.

    Marius Borg Høiby
    Marius Borg Høiby mit seiner Mutter Mette-Marit im Jahr 2016. - getty images

    Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Gewalt gegen eine Ex-Freundin. Gegen sie besteht ein Kontaktverbot, gegen das der Norweger bereits mehrfach verstossen hat.

    Gericht sieht Wiederholungsgefahr

    Die Polizei sieht die Gefahr, dass Høiby weitere Straftaten begeht und hatte deshalb eine Verlängerung des Hausarrests mit Fussfesseln gefordert. Dem stimmte das Gericht nun zu.

    Høiby hingegen verlangte eine Freilassung unter der Auflage, sich von bestimmten Gebieten fernzuhalten. Das Gericht lehnte seinen Antrag ab.

    Marius
    Marius während des Prozesses im Gerichtssaal. - keystone

    Der Verteidiger des Sohnes von Mette-Marit, Petar Sekulic, erklärte laut NTB, dass er die Entscheidung des Gerichts nun gemeinsam mit Høiby prüfen und eine mögliche Berufung abwägen werde.

    Verfolgst du den Skandal um Marius Borg Høiby?

    Die Verlängerung der U-Haft gilt bis zum 7. September, Høiby darf etwa zum Arzt gehen oder kranke Familienangehörige besuchen. Der 29-Jährige muss sich zudem regelmässigen Drogentests unterziehen.

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    Kommentare

    User #5059 (nicht angemeldet)

    Tolles Kind

    User #2025 (nicht angemeldet)

    Die Vorzugsbehandlung dieses Früchtchens wirft ein sehr schiefes Licht auf die Königsfamilie. Schade.

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