Kommission will keine Strafe bei Aufruf zur Dienstpflichtverletzung
Wer als Zivilperson in Friedenszeiten zur Militärdienstverweigerung aufruft, soll straffrei bleiben. Die Rechtskommission des Ständerates will das Strafgesetzbuch entsprechend anpassen und so die Meinungsfreiheit stärken.

Für Zivilpersonen würde die Änderung bedeuten, dass sie in Friedenszeiten keine Strafverfolgung mehr befürchten müssten, teilte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) am Mittwoch mit.
Die Strafbarkeit eines Aufrufs zur Dienstpflichtverletzung für Militärangehörige sowie im Falle eines Aktivdienstes soll hingegen bestehen bleiben. Anders als in der von Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative ursprünglich gefordert, verzichtet die Kommission hierbei auf eine Anpassung des Militärstrafgesetzes.
Mit dem Vorschlag bekenne man sich zu einer Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit und berücksichtige gleichzeitig die Bedeutung des Wehrwillens, teilte die RK-S weiter mit.
Gegenwärtig gilt gemäss Strafgesetzbuch wie auch Militärstrafgesetz, dass wer einen Dienstpflichtigen zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Ausreissen verleitet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. August.










