Neue Wendung im Epstein-Skandal um Prinz Andrew. Der Queen-Sohn behauptet nun, dass seine Klägerin selbst auch eine Komplizin war.
Prinz Andrew
Prinz Andrew greift nun seine Klägerin Virginia Giuffre an. - Gerichtsdokumente / keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Prinz Andrew schlägt sich derzeit mit einer Sex-Klage herum.
  • Erstmals hat er sich nun zu den Missbrauchsvorwürfen geäussert.
  • Der Herzog behauptet, seine Klägerin wolle nur an sein Geld!

Prinz Andrew (61) steht das Wasser bis zum Hals!

Der Lieblingssohn von Queen Elizabeth (95) befindet sich mitten in einem Missbrauchsskandal. Die heute 38-jährige Virginia Giuffre wirft ihm vor, sie als Minderjährige vergewaltigt zu haben. Nun fordert sie Schadenersatz.

prinz andrew
Prinz Andrew hat sich von einer Missbrauchsklage freigekauft. (Archiv).
elisabeth ii.
Die britische Königin Elisabeth II. und ihr Sohn Prinz Andrew.
Prinz Andrew
Prinz Andrew und der verstorbene Sexualstraftäter Jeffrey Epstein waren Freunde.

Monatelang hat der Herzog von York die heftigen Anschuldigungen totgeschwiegen. Doch damit ist nun Schluss. Andrew hat seine Strategie geändert – und erhebt nun absurde Vorwürfe gegen seine Klägerin.

Gegenüber seinen Anwälten stänkerte er nun nämlich, dass Giuffre nur auf einen «weiteren Zahltag» aus sei. Das steht in den Gerichtsdokumenten, die der «Dailymail» vorliegen.

jeffrey epstein
Epstein-Klägerin Virginia Giuffre während eines früheren BBC-Interviews.
Epstein
Jeffrey Epstein.
Prinz Andrew Jeffrey Epstein
Prinz Andrew im Jahr 2001 mit der damals 17-jährigen Virginia Roberts. Im Hintergrund Epsteins frühere Freundin Ghislaine Maxwell.

Doch es kommt noch dicker: Tatsächlich behauptet der Blaublüter jetzt sogar, dass Giuffre selbst eine Komplizin von Jeffrey Epstein (†66) gewesen sein soll! Demnach habe sie für den Sexualstraftäter und seine Mittäterin Ghislaine Maxwell (59) neue Sex-Opfer gesucht.

Die Vorwürfe gegen Prinz Andrew stehen schon seit 2019 im Raum. Doch er selbst streitet alles ab. Er behauptet bis heute, Giuffre noch nie getroffen zu haben – trotz eindeutigem Fotobeweis.

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