Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind insbesondere auch für Familien nach wie vor spürbar. Die St. Galler Regierung hat beschlossen, die Corona-Hilfe für Privatpersonen im kommenden Jahr weiterzuführen.
Ein Kontoauszug mit der überwiesenen Summe von 9.000 Euro Corona-Soforthilfe liegt auf einem Antrag für den Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Kontoauszug mit der überwiesenen Summe von 9.000 Euro Corona-Soforthilfe liegt auf einem Antrag für den Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Seit Mitte April 2021 haben St. Gallerinnen und St.Galler die Möglichkeit, ein Gesuch um finanzielle Corona-Hilfe zu stellen. Das Angebot wird über den ganzen Kanton hinweg genutzt, wie die St. Galler Staatskanzlei am Freitag schrieb. Besonders betroffen seien Familien mit Kindern. Sie machen rund die Hälfte der Gesuchstellenden aus.

Privatpersonen, die aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, erhalten bei ihrer Wohnsitzgemeinde eine kompetente Beratung und können dort Corona-Hilfe beantragen. Der Kanton stellt hierfür einen Kreditrahmen von 5 Millionen Franken zur Verfügung.

Zwischen April und Ende November 2021 wurden in den Gemeinden 822 Beratungen durchgeführt und 341 Gesuche um finanzielle Hilfe bewilligt. Es wurden insgesamt 2,4 Millionen Franken ausbezahlt. Der Höchstbetrag beläuft sich pro Haushalt auf 10'000 Franken, heisst es weiter.

Die Regierung erachtet das Angebot weiterhin als wichtiges Mittel, um den Menschen im Kanton St. Gallen schnell und unbürokratisch helfen zu können. In vielen Fällen könne dadurch ein Abgleiten in die Sozialhilfe verhindert werden.

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