«Flaschenfeuerwerk» soll in St. Galler Bars verboten werden
In einer St. Galler Bar sei nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana bei einer Geburtstagsfeier «Flaschenfeuerwerk» abgebrannt worden, heisst es in einem neuen Vorstoss aus dem St. Galler Stadtparlament. Der Stadtrat soll zusammen mit dem Kanton ein Verbot prüfen.

Aus Sicherheitsgründen wie auch aus Respekt gegenüber den Opfern von Crans-Montana stelle sich die Frage, ob der Einsatz pyrotechnischer Gegenstände in Innenräumen ausreichend geregelt und sicherheitstechnisch verantwortbar sei, schrieb Cornelia Federer, Stadtparlamentarierin der Grünen, in ihrem Vorstoss, den sie am Dienstag einreichte.
Der Schweizerischen Bar- und Club-Kommission fehle als Branchenverband die Kompetenz, den Einsatz von Feuerwerk in Bars oder Clubs zu verbieten. Für Betriebe bis 300 Personen liege die Zuständigkeit für den Brandschutz bei den Gemeinden. Deshalb stelle sich die Frage, ob auf kommunaler Ebene gehandelt werden müsse.
Bisher seien im Kanton St. Gallen pyrotechnische Gegenstände in Restaurants und Bars nicht verboten. Der Stadtrat soll nun erklären, ob er im Rahmen seiner Kompetenzen oder in Zusammenarbeit mit dem Kanton Einschränkungen oder ein Verbot für Indoor-Feuerwerk prüfen wolle.






