Auseinandersetzung um den St. Galler Lotteriefonds spitzt sich zu
Im St. Galler Kantonsrat wollen die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP den Anteil der Kulturförderung aus dem Lotteriefonds deutlich reduzieren. Die Regierung wehrt sich dagegen. Sie befürchtet «einen einschneidenden Abbau der Kultur».

Im Kanton St. Gallen ist der Lotteriefonds zu einer Kasse für alle möglichen Aufgaben geworden. Da gibt es die klassischen Beiträge, etwa für das Jazzfestival Sargans, das 30'000 Franken erhielt, oder für die Bürgermusik Mörschwil, die im Juni ein Blasmusik Openair plant und dafür 20'000 Franken bekommt.
Die Auflistung der Beiträge in der zweimal im Jahr veröffentlichten Vorlage zeigt, dass Projekte quer durch den Kanton profitieren. Dazu gehörte etwa auch der Verein Freiluftbühne Rüthi, der für die Produktion «Kurhotel Kamor» mit 100'000 Franken unterstützt wird. Die Genossenschaft Schwarzer Engel in der Stadt St. Gallen plant Veranstaltungen zum 40-jährigen Jubiläum und erhält 15'000 Franken.
Aus dem Lotteriefonds stammen aber auch die 1,07 Millionen Franken für die Hilfe nach dem Bergsturz in Blatten (VS) oder die 300'000 Franken für die Schweizer Schule in Rom. Im letzten Winterhalbjahr wurden knapp 70 einzelne Vorhaben mit 4,3 Millionen Franken unterstützt, dazu kamen 6 Beiträge an Grossvorhaben und Programme mit weiteren 2,5 Millionen Franken.
Regelmässig gibt es Kritik an der Vergabe der Lotteriegelder, etwa weil damit Aufgaben unterstützt werden, die in anderen Kantonen aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Ein Beispiel dafür ist die Kantonsarchäologie. Diskussionen löste auch der Beitrag für den Olma-Auftritt des Kantons aus, mit dem der Lotteriefonds belastet wurde.
Zuletzt verschob der Kantonsrat im Rahmen des Entlastungspakets einen jährlichen Beitrag von 350'000 Franken für Konzert und Theater St. Gallen vom Staatshaushalt in den Lotteriefonds. Auch der Beitrag für die Fanarbeit beim FC St. Gallen von jährlich 54'000 Franken soll künftig aus dem Lotteriefonds entnommen werden.
Dieses unübersichtliche und immer wieder umstrittene System der Mittelvergabe wollen sowohl die Regierung als auch die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP ändern – allerdings mit unterschiedlichen Zielen.
In einer im Dezember eingereichten Motion erklärten die drei bürgerlichen Fraktionen, die heutige Praxis zeige «eine Fokussierung auf kulturelle Projekte», während andere ebenfalls förderungswürdige Bereiche nur in beschränktem Umfang berücksichtigt würden. Sie verlangen «eine differenzierte Quotenregelung» für vier Förderbereiche.
Konkret müsse der Anteil für Kultur, Soziales und Entwicklungszusammenarbeit «auf höchstens 40 Prozent» beschränkt werden. Der Anteil für den Sport soll von heute 20 auf 30 Prozent erhöht werden.
Eine neue Kategorie würde künftig 20 Prozent der Mittel erhalten. Laut Motionstext geht es dabei um «Vorhaben mit mittel- und langfristiger Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Kantons». Weitere 10 Prozent der Mittel könnten «als Reserve für ausserordentliche Investitionen oder einmalige Projekte mit kantonaler Tragweite» zurückbehalten werden.
Der Regierung geht dies zu weit. Sie befürworte zwar «eine transparente und zukunftsgerichtete Nutzung der Lotteriegelder», will die Motion aber nur unterstützen, wenn wesentliche Punkte geändert werden. Die Erträge aus Lotterien und Wetten sollen auch in Zukunft «flexibel für alle gesellschaftlich relevanten Bereiche» eingesetzt werden. Starre Prozentsätze seien «nicht zielführend».
In den letzten Jahren seien von den Swisslos-Zuflüssen jeweils durchschnittlich 21,4 Millionen Franken und damit rund 64 Prozent der Kultur zugute gekommen, hält die Regierung in ihrer Stellungnahme fest. Mit der in der Motion vorgesehenen Quotenregelung würden der St. Galler Kultur «jährlich insgesamt durchschnittlich 9,8 Millionen Franken fehlen». Das seien 45 Prozent der bisherigen Mittel. Dies würde «einen einschneidenden Abbau der Kultur im ganzen Kanton bedeuten».
Die Regierung schlägt statt fixer Prozentzahlen Bandbreiten vor. Nach ihrem Vorschlag wären es 60 bis 70 Prozent für Kultur, Brauchtum, Soziales, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit. Dazu kommen 25 bis 30 Prozent für den Sport, 5 bis 7,5 Prozent für strategische Entwicklungsprojekte und 0 bis 7,5 Prozent als Reserve für grosse kantonale Vorhaben.
Der Kantonsrat wird über die Motion und den Änderungsvorschlag der Regierung in der kommenden Frühjahrssession entscheiden. Sie dauert vom 2. bis 4. März.






