Bülach: Corona-Hilfe für Kleinunternehmen und Selbständigerwerbende

Stadt Bülach
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Bülach,

Rund 43 Prozent des 2-Millionen-Rahmenkredits für Corona-Hilfe sind ausgeschöpft.

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Blick auf Bülach. - Keystone

Bis am 31. Dezember 2020 sind 92 Anträge auf Soforthilfe eingegangen. Davon wurden 45 bewilligt und 13 abgelehnt. 23 Anträge wurden zurückgezogen und 11 waren in Bearbeitung.

Bis Ende 2020 flossen rund 863 000 Franken aus dem 2-Millionen-Rahmenkredit der Stadt Bülach an Kleinunternehmen und Organisationen. Selbständigerwerbende werden mit dem Kantonsbeitrag aus der ZKB-Jubiläumsdividende von knapp 210 000 Franken unterstützt. Per Ende 2020 waren davon gut 50 Prozent ausgeschöpft. Das Ziel dieser Massnahme wurde erreicht: In Bülach konnte in rund einem Dutzend Fälle die Inanspruchnahme von Sozialhilfegeldern verhindert werden.

Keine weiteren Massnahmen durch Stadt Bülach notwendig

Aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie steigt der Finanzbedarf in den Unternehmen. Mit dem Härtefallprogramm, der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung und dem ZKB-Hilfsprogramm haben Bund und Kanton darauf reagiert. Weitere Massnahmen durch die Stadt Bülach sind momentan nicht notwendig. Die Corona-Hilfe wird bis Ende März 2021 im bisherigen Rahmen geleistet.

Soforthilfe beantragen

Weiterführende Information, inklusive Antragsformular, steht unter www.buelach.ch/corona-hilfe zur Verfügung. Die Soforthilfe steht auch Organisationen und Personen offen, welche keinen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe des Bundes haben. Die Corona-Hilfe ist subsidiär zu den Leistungen von Bund und Kanton.

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