Die durch den Lockdown und die Einschränkungen wegen des Coronavirus entstandenen Ausfälle im Kulturbetrieb sind höher als vom Kanton Bern angenommen. Er erhöht daher rückwirkend die maximale Ausfallentschädigung auf eine Million Franken pro Betrieb.
Die Installation «Les Colombes», bestehend aus rund 2000 weissen Papiertauben des Münchner Künstlers Michael Pendry, hängt in der Kirche Church of the Heavenly Rest. Die Skulptur ist ein Symbol des Geistes und des Friedens. Foto: Christina Horsten
Die Installation «Les Colombes», bestehend aus rund 2000 weissen Papiertauben des Münchner Künstlers Michael Pendry, hängt in der Kirche Church of the Heavenly Rest. Die Skulptur ist ein Symbol des Geistes und des Friedens. Foto: Christina Horsten - dpa-infocom GmbH

Bisher lag die Obergrenze bei einer halben Million Franken, wie aus einer Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag hervorgeht. Er hat die Einführungsverordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich entsprechend angepasst.

Die Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2020 in Kraft. Damit könnten auch Kulturunternehmen mit saisonalen Veranstaltungen, die im Sommer 2021 durchgeführt worden wären, von der Erhöhung des Maximalbetrages profitieren.

Wie die Regierung weiter bekanntgab, setzt der Kanton Bern bei seiner Impfkampagne auch auf Apotheken. Neu können dort auch diplomierte Pflegefachpersonen Covid-19-Impfungen durchführen. Die Impfung gegen die saisonale Grippe kann in Apotheken neu auch durch Pharma-Assistentinnen und -Assistenten sowie diplomierte Pflegefachpersonen durchgeführt werden.

Voraussetzung neben der fachlichen Aufsicht durch einen Apotheker oder eine Apothekerin ist, dass sie über eine Ausbildung für das Impfen verfügen.

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