Berner Taxigesetz soll breiter formuliert werden
Die Sicherheitskommission des Berner Grossen Rates hat eine Umbenennung des neuen Taxigesetzes vorgeschlagen. Über digitale Plattformen vermittelte Fahrdienste sollen dadurch miteinbezogen werden. Über die erforderlichen Bewilligungen für Personentransporte ist sie sich aber uneins.

Neu soll die Vorlage «Gesetz zum berufsmässigen Personentransport durch Taxi und andere Fahrzeuge» heissen, wie die Sicherheitskommission (SIK) in einer Mitteilung vom Dienstag schrieb. Die Formulierung «andere Fahrzeuge» lautete zuvor «Limousinendienste».
Plattformbasierte Fahrdienste wie beispielsweise Uber oder Bolt brauchen keine Taxilampe, müssen aber mit einer Vignette gekennzeichnet sein. Sie dürfen Fahrten nur auf Bestellung ausführen. Taxis hingegen sollen weiterhin Busspuren und Taxistandplätze benutzen dürfen, wie es weiter hiess.
Die Mehrheit der SIK will, dass das Führen und Halten von Taxis weiterhin bewilligungspflichtig ist, während sie bei den Fahrdiensten nur für das Führen des Fahrzeugs eine Bewilligung vorsehen will. Auch will sie das Bewilligungsverfahren vereinfachen.
Die Minderheit der SIK hingegen verlangt Bewilligungen für das Halten, Führen und Vermitteln von Fahrzeugen. Dies unabhängig davon, ob es sich um Taxis oder andere Fahrdienste handelt. Bewilligungsvoraussetzung soll ausserdem in jedem Fall der Nachweis einer Ausgleichskasse sein.
Das Taxiwesen im Kanton Bern soll liberalisiert werden. Das Kantonsparlament wird in der Frühlingssession in zweiter Lesung über das neue Gesetz befinden. In der vergangenen Wintersession hatte es gewisse Punkte des Gesetzes an die SIK zurückgewiesen.










