Meta wegen Fake-Werbung auf Facebook und Instagram verurteilt
Meta haftet laut einem Frankfurter Urteil für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Frankfurt hat Meta wegen betrügerischer Werbeanzeigen auf Instagram und Facebook verurteilt. Im Fokus standen Fake-Profile und Anzeigen mit dem «Finanzfluss»-Logo und Bildern von Gründer Thomas Kehl.
Die Anzeigen warben laut dem Bericht für mutmasslich betrügerische Finanzprodukte. Der Technologiekonzern muss die Veröffentlichung und Verbreitung entsprechender Fake-Werbung künftig unterlassen, entschied die Wettbewerbskammer.
Das Urteil trägt das Aktenzeichen 2-06 O 234/25 und ist noch nicht rechtskräftig. Meta könne sich dabei nicht allein darauf berufen, von den konkreten Inhalten keine Kenntnis gehabt zu haben, berichtet der «Stern».
Meta kontrolliert die Werbeausspielung
Entscheidend ist nach Auffassung des Gerichts die technische Steuerung der Plattformen. Meta bestimme über Algorithmen und ein automatisiertes Auktionsverfahren, wann und wie Anzeigen ausgespielt werden, schreibt die «WirtschaftsWoche».
Dadurch übe der Konzern nach Ansicht der Richter eine Kontrolle über die verbreiteten Inhalte aus. Deshalb könne sich der Technologiekonzern in diesem Fall nicht auf die entsprechenden Haftungsprivilegien des Digital Services Act berufen.
Der Rechtsstreit betrifft wiederholte Fake-Werbung mit dem Namen und Gesicht von Thomas Kehl. Nach Angaben der «WirtschaftsWoche» wurden allein im August 2024 fast 260 entsprechende Verstösse gemeldet.
Meta muss Auskunft über Fake-Werbung und Einnahmen geben
Für die Entfernung der gemeldeten Anzeigen habe Meta teilweise bis zu 62 Tage benötigt. Das Gericht sah dadurch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Finanzportals sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gründers verletzt.
Neben der Unterlassung muss Meta dem Kläger laut dem «Stern» Auskunft über die Fake-Werbung auf Instagram und Facebook erteilen. Dazu gehören auch Informationen über die Einnahmen, die durch die entsprechenden Anzeigen erzielt wurden.
Zudem wurde der Technologiekonzern verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die künftig durch die Verbreitung sinngleicher Fake-Werbung entstehen. Eine konkrete Schadenshöhe ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
Technologiekonzern muss Werbekontrolle und Prüfprozesse verschärfen
Für den Konzern könnten dadurch zusätzliche Anforderungen bei der Kontrolle bezahlter Werbung entstehen. Der «Goldesel» verweist insbesondere auf mögliche Auswirkungen auf die Kontrollmechanismen.
Auch die Freigabeprozesse für Anzeigen könnten davon betroffen sein. Zudem könnten sich die Reaktionszeiten bei verdächtigen Anzeigen verändern.

Mögliche Kosten für Moderation, technische Systeme und Rechtsverfahren könnten ebenfalls stärker in den Fokus rücken. Wie weit die Auswirkungen des Urteils reichen, lässt sich derzeit jedoch noch nicht abschliessend beurteilen.
















