Schweizer reist mit geschützten Papageien über Grenze im Tessin

    Keystone-SDA
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    Bellinzona,

    Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben am Tessiner Grenzübergang Gandria einen Schweizer angehalten, der zwei Papageien einer geschützten Art transportierte. Er habe nicht über die für die Einfuhr erforderliche Bewilligung verfügt.

    Ein Mann ist am Tessiner Grenzübergang Gandria mit zwei geschützten Papageien angehalten worden.
    Ein Mann ist am Tessiner Grenzübergang Gandria mit zwei geschützten Papageien angehalten worden. - BAZG

    Der Schweizer Staatsangehörige sei in einem Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschildern am vergangenen Donnerstag am Grenzübergang Gandria angehalten worden, hiess es in einer Mitteilung des BAZG. Bei der Zollkontrolle sei im Inneren des Autos eine Voliere mit zwei Graupapageien entdeckt worden. Dabei handle es sich um eine durch das CITES-Abkommen geschützte Art, die in der höchsten Schutzstufe gelistet sei.

    Der Mann sei nicht im Besitz der für die Einfuhr erforderlichen Bewilligung gewesen. Er habe angegeben, die Vögel bei einem privaten Züchter gekauft zu haben, der ihm kein CITES-Zertifikat ausgehändigt habe. Das CITES-Abkommen (auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt) ist ein internationaler Vertrag zum Schutz gefährdeter wildlebender Tiere und Pflanzen.

    Das BAZG beschlagnahmte auf Anordnung des zuständigen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die beiden Tiere am Wohnsitz des Mannes und erliess ein Verfügungsverbot.

    Kommentare

    User #1737 (nicht angemeldet)

    Bevor man von „Tierschmuggel“, „Tierquälerei“ oder sogar jahrelangen Gefängnisstrafen spricht, sollte man den konkreten Sachverhalt und die vorhandenen Dokumente kennen. Unsere beiden Graupapageien Coco und Bella wurden in der Schweiz gekauft. Sie sind beringt und für sie liegen Kaufbelege, Zertifikate sowie tierärztliche Unterlagen vor. Die Unterlagen wurden den zuständigen Behörden zur Prüfung eingereicht. Deshalb bitte ich darum, nicht vorschnell Personen als Täter oder Tierquäler zu bezeichnen, ohne die tatsächlichen Umstände zu kennen.

    User #9930 (nicht angemeldet)

    Es wird Zeit für Gefängnis Strafen für solche Tierquälerei und ähnliches! Ohne Bewährung!

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