Nestlé-Verfahren um illegale Deponien muss erneut verhandelt werden
Das Verfahren gegen Nestlé wegen illegaler Mülldeponien in der Nähe seiner Mineralwasserwerke in den Vogesen muss vom Strafgericht neu verhandelt werden. Ein Berufungsgericht in Nancy hob am Donnerstag einen Entscheid des Strafgerichts auf, Analysen, die für den Lebensmittelkonzern belastend waren, für ungültig zu erklären.

«Das Gericht weist die Sache zur inhaltlichen Prüfung an das Strafgericht von Nancy zurück», erklärte der Vorsitzende des Berufungsgerichts. Die zuvor ausgeschlossenen Analysen müssten dabei wieder berücksichtigt werden. Das Strafgericht muss zudem entscheiden, ob weitere ergänzende Gutachten erstellt werden sollen.
Anders als zunächst angekündigt wird es damit am 7. Oktober kein Urteil auf Grundlage der Verhandlungen des ersten Prozesses vom März dieses Jahres geben. Dagegen muss nun ein neues Verfahren vor einem neu zusammengesetzten Strafgericht stattfinden. Ein Termin steht bislang noch nicht fest.
Im Prozess geht es um den Vorwurf, dass in den 1960er und 1970er Jahren illegale Deponien in der Nähe der Abfüllanlagen von Nestlé betrieben worden seien. Auf den Flächen sollen sich insgesamt mehr als 473'000 Kubikmeter Abfälle befunden haben.














