EuGH: Webmail-Angebote wie Gmail sind keine elektronischen Kommunikationsdienste

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Luxemburg,

Webmail-Angebote wie Gmail von Google sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine elektronischen Kommunikationsdienste und damit nicht als solche meldepflichtig bei der Bundesnetzagentur.

Streit um Gmail
Streit um Gmail - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Langjähriger Streit zwischen Bundesnetzagentur und Anbieter Google.

Die Richter in Luxemburg erklärten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, zwar nehme der Erbringer eines Dienstes wie Gmail eine Signalübertragung vor. Allerdings bestehe der Dienst «nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze». (Az. C-193/18)

Die Bundesnetzagentur und Google streiten seit Jahren über die Auslegung der gesetzlichen Definition im Telekommunikationsgesetz. Die Bundesbehörde ist der Ansicht, Gmail sei ein Telekommunikationsdienst und unterliege den dazugehörigen Pflichten, etwa Anforderungen des Datenschutzes und der öffentlichen Sicherheit. Mit Bescheiden vom Juli 2012 und Dezember 2014 verpflichtete die Bundesnetzagentur Google dazu, den E-Mail-Dienst bei ihr als Telekommunikationsdienst anzumelden.

Google klagte dagegen. Der US-Konzern ist der Ansicht, dass Gmail kein Telekommunikationsdienst sei, weil lediglich das Internet als bestehendes Telekommunikationsnetz genutzt werde, ohne dass es selbst betrieben oder dem Nutzer ein Zugang vermittelt werde. Vor dem Verwaltungsgericht Köln war Google erfolglos und legte Berufung ein. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen bat daraufhin den EuGH um Auslegung der Definition nach der massgeblichen EU-Richtlinie. Das OVG muss nun im konkreten Fall entscheiden, dabei aber die Luxemburger Entscheidung berücksichtigen.

In der Urteilsbegründung des EuGH hiess es weiter, auch der Umstand, dass Google eigene elektronische Kommunikationsnetze in Deutschland betreibe, führe nicht dazu, auch Gmail als Telekommunikationsdienst einzustufen. Denn es sei davon auszugehen, dass Google als Betreiberin ihrer eigenen elektronischen Kommunikationsnetze bereits eine Meldepflicht habe. Das könne nicht dazu führen, «dass sämtliche Dienste, die sie im Internet erbringt, auch als elektronische Kommunikationsdienste einzuordnen wären, obwohl sie nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen».

Ähnlich hatte auch Google argumentiert. Die eigene Netzinfrastruktur sei für datenintensive Dienste wie die Google-Suchfunktion oder YouTube aufgebaut worden, machte der Konzern geltend. Sie sei für den Betrieb von Gmail aber nicht erforderlich, auch wenn sie mitgenutzt werde.

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