Der Bundesrat hat den Verordnungen zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) zugestimmt - allerdings mit Einschränkungen.
Traktor auf einem Feld in Hillesheim
Traktor auf einem Feld in Hillesheim - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Europas Landwirtschaft soll durch Reform umweltverträglicher werden.

Die Länderkammer billigte am Freitag zwei Verordnungen zur Umsetzung der GAP ab 2023 und leitete seine Forderungen in einer begleitenden Entschliessung an die neue Bundesregierung weiter.

Mit der GAP-Reform soll die Landwirtschaft in Europa umweltverträglicher und gerechter werden. Die zur Abstimmung stehenden Verordnungen legen verbindliche Umweltauflagen und Anforderungen fest, die eingehalten werden müssen, um Zahlungen aus der GAP zu erhalten. Ausserdem werden die Ökoregelungen näher definiert, mit denen die Landwirte freiwillig zusätzliche Massnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz umsetzen können. Grünen und Umweltverbänden gehen die Reformen allerdings nicht weit genug.

Der Bundesrat warnte in seiner Entschliessung unter anderem vor regionalen Ungleichheiten und forderte, die Ökoregeln so auszugestalten, «dass eine flächendeckende Teilnahme aller Landwirte möglich ist». Zudem forderte die Kammer, die bürokratischen Lasten «sowohl bei den Landwirten als auch den Länderverwaltungen auf das notwendige Mindestmass zu reduzieren».

Die gemeinsame Agrarpolitik ist mit 387 Milliarden Euro bis 2027 der zweitgrösste Posten im EU-Haushalt. Deutschland stehen davon rund 42 Milliarden Euro zu.

Parlament und Mitgliedstaaten hatten sich nach zähen Verhandlungen Ende Juni auf die Reform geeinigt. Nach der Zustimmung des EU-Parlaments müssen noch alle Mitgliedstaaten formell grünes Licht geben. Dabei drängt die Zeit: Die Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission eigentlich bis Ende dieses Jahres darlegen, wie sie mit den Agrarmitteln vorgegebene Natur- und Klimaschutzziele der EU erreichen wollen.

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