Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke wurde im Prozess zu einem TV-Deal am Freitag in Bellinzona zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt.
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Jérôme Valcke (rechts) und seine Verteidigung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild) - sda - Keystone/TI-Press/Samuel Golay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jérôme Valcke wurde am Freitag vom Bundesstrafgericht für schuldig befunden.
  • Der Ex-Fifa-Generalsekretär wurde in Bellinzona zu elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Der mitangeklagte PSG-Präsident Nasser al-Khelaifi wurde freigesprochen.

Das Bundesstrafgericht hat Jérôme Valcke im Berufungsprozess um einen Deal mit Fifa-TV-Rechten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten bedingt verurteilt. Der ehemalige Generalsekretär des Weltfussballverbands (Fifa) wurde am Freitag in Bellinzona der passiven Bestechung und der Urkundenfälschung für schuldig befunden.

Neben der bedingten Freiheitsstrafe verhängte die Kammer eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 200 Franken. Freigesprochen wurde der Franzose vom Vorwurf der schweren ungetreuen Geschäftsbesorgung.

Die Vorinstanz hatte auf eine bedingte Freiheitsstrafe verzichtet und Valcke lediglich der Urkundenfälschung schuldig befunden. Die bedingte Geldstrafe wurde aber auf 120 Tagessätze à 200 Franken festgelegt.

Valcke war die Nummer Zwei im Weltfussballverband und rechte Hand des damaligen Präsidenten Joseph Blatter. Nach der Fifa fand er keine Stelle mehr.

PSG-Präsident freigesprochen

Nasser al-Khelaifi, sprach das Bundesstrafgericht frei. Der Präsident des Fusballklubs Paris St. Germain und Chef des katarischen Medienunternehmens beIN Media Group, war wegen Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung angeklagt. Wie die Strafkammer des Bundesstrafgerichts Ende Oktober 2020 sprach ihn auch die Berufungskammer frei.

Nasser Al-Khelaifi
Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelte gegen PSG-Chef Nasser Al-Khelaifi. Nun wurde er vom Bundesstrafgericht freigesprochen. (Archivbild). - Keystone

Den dritten Angeklagten, einen griechischen Geschäftsmann, verurteilte die Berufungskammer wegen mehrfacher Bestechung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Vom Vorwurf der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung sprach sie ihn frei.

Die Kosten für den Appellationsprozess von rund 16'000 Franken legte die Kammer zur Hälfte Valcke auf. Seinen beiden Mitangeklagten müssen je einen Viertel bezahlen.

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