Bigler über Individualbesteuerung: «Ausser Spesen nix gewesen»
Für unseren Kolumnisten Hans-Ulrich Bigler ist klar: Die Individualbesteuerung sei abzulehnen. Hier kommen seine Gründe.

Das Wichtigste in Kürze
- Alt Nationalrat Hans-Ulrich Bigler (SVP) schreibt regelmässig Kolumnen auf Nau.ch.
- Heute schreibt Bigler über die Individualbesteuerung.
- Am 8. März 2026 stimmt die Stimmbevölkerung über die Individualbesteuerung ab.
Heiss diskutiert wird zurzeit die Abstimmung zur Individualbesteuerung. Von einem fortschrittlichen Modell sprechen die Befürworter. Das Wundermittel, dank dem es sich steuerlich auch für Frauen endlich lohnt, in die Erwerbstätigkeit neu oder stärker einzusteigen: Minderung des Fachkräftemangels. Ist gut gemeint auch gut gemacht?
Zweifel kommen bereits angesichts der Abstimmungsresultate im Parlament auf. Im Nationalrat wurde die Vorlage nur äusserst knapp angenommen.
Im Ständerat war die Differenz nur eine Stimme. 21 von 26 Kantonen lehnten die Individualbesteuerung in der Vernehmlassung ab. Angesichts dieser Fakten von einem guten Kompromiss zu sprechen, mutet doch etwas abenteuerlich an.
Alarmsignal ist unmissverständlich
Aufhorchen lassen sollte einen auch der historische Widerstand der Kantone. Zum zweiten Mal seit 1874 ergreifen Kantone das Kantonsreferendum – ein absoluter Ausnahmefall. Zehn beteiligen sich am Referendum.
Das Alarmsignal ist unmissverständlich. Ein Angriff auf Föderalismus und Steuerhoheit.
Neben dieser staatspolitischen Überlegung gibt es klare Sachargumente gegen diese verunglückte Vorlage.
Beginnen wir mit den Fachkräften. Gemäss offiziellen Schätzungen des Bundesrates würde die Individualbesteuerung zwischen 10’000 und 44'000 zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) schaffen.

60 Prozent der Frauen sind erwerbsfähig
Eindrücklich würde man meinen. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Beschäftigten in der Schweiz bewegen wir uns allerdings im Rundungsfehler der gesamten Erwerbstätigen in der Schweiz.
Kein Wunder sprechen die Befürworter nur von der höheren Zahl zusätzlicher Stellen. Unerwähnt bleibt, dass etwa 60 Prozent der Frauen erwerbsfähig sind, was 2,7 Millionen Frauen entspricht.
Wenden wir uns den Kinderabzügen zu. Mit der Individualbesteuerung werden die Kinderabzüge hälftig auf die Ehegatten aufgeteilt.
Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem sehr niedrigen Zweiteinkommen erhielten damit weniger Abzüge. Steuerliche Mehrbelastung wäre angesagt.
Noch schlimmer, wenn ein Ehegatte kein Einkommen oder ein niedriges Einkommen erzielt. Ein Teil des Kinderabzugs fällt ins Leere, angesagt dagegen wäre hier eine steuerliche Mehrbelastung.
Höhere Steuerbelastung als heute
Das hat auch die Politik gemerkt und den Kinderabzug bei den direkten Bundessteuern von heute 6800 auf 12'000 Franken erhöht. Gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Diese Kinderabzüge werden mit je 6000 Franken auf die Ehepaare hälftig aufgeteilt. Hat ein Ehepartner keines oder ein geringes Einkommen, bezahlt er keine Bundessteuern, sein Partner oder seine Partnerin kann hingegen nur seine/ihre Hälfte an Kinderabzügen geltend machen.
Ehepaare mit einem Einkommen und Ehepaare mit ungleichmässigem Einkommen haben mit der Individualbesteuerung weniger Kinderabzüge und eine höhere Steuerbelastung als heute. Gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Digitalisierung als Scheinargument
Das gilt auch für die administrativen Kosten des bürokratischen Mehraufwands. Unverständlich, dass die FDP eine derartige Vorlage lancieren konnte. «Bürokratie abbauen – wir kämpfen täglich für die Freiheit der Lebensgestaltung» lautet der Slogan. Mit Blick auf die Individualbesteuerung ist das Gegenteil zu konstatieren.
Laut Botschaft des Bundesrates würde die Reform zu 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr führen. Der Verweis auf die Digitalisierung ist dabei ein Scheinargument, da die Steuererklärungen bereits heute online ausgefüllt werden können.
Dadurch steigt der Personalbedarf in der kantonalen Verwaltung. Laut Schätzungen braucht es national sage und schreibe 1000 bis 1700 neue Steuerbeamte. Die FDP lässt grüssen und übersieht, dass dadurch die jährlichen Gesamtkosten für die Bürokratie zwischen 100 und 240 Millionen Franken ausmachen.
«Heiratsstrafe» ist tatsächlich ungerecht
Machen wir uns nichts vor: Seit Jahren werden verheiratete Paare gegenüber Konkubinats-Paaren bei der direkten Bundessteuer steuerlich benachteiligt.
Diese «Heiratsstrafe» ist tatsächlich ungerecht und gehört abgeschafft.
Fakt ist aber auch, dass die Vorlage zur Individualbesteuerung keine zusätzliche Gerechtigkeit anbietet. Im Gegenteil: Sie ersetzt die verfassungswidrige Heiratsstrafe durch eine neue Familienstrafe und führt zu neuen Ungerechtigkeiten.
Reform verkennt Realität vieler Familien
Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener profitieren.
Besonders Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten künftig deutlich höhere Steuern zahlen als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Damit verkennt die Reform die Realität vieler Familien.
Was wären denn die Alternativen für die Abschaffung der Heiratsstrafe?
Die Antwort ist weder kompliziert noch administrativ teuer. Ein Blick auf die kantonalen Steuersysteme genügt. Der Kanton Tessin und die direkte Bundessteuer verwenden separate Tarife für Alleinstehende und Verheiratete. 14 Kantone wenden das Splitting-Modell an.

Dabei wird das Gesamteinkommen addiert, durch zwei geteilt, und der daraus resultierende Betrag bestimmt den Steuersatz für das Gesamteinkommen.
Geben wir für einmal dem Präsidenten des Bauernverbandes, Nationalrat Markus Ritter, das letzte Wort: «Die Individualbesteuerung ist ein Bürokratiemonster. Sie bringt einen enormen Mehraufwand und hohe Kosten für die Steuerzahlenden und die Gemeinden. Diese Vorlage ist klar abzulehnen.»
Zur Person
Hans-Ulrich Bigler ist Ökonom und war von 2008 bis 2023 Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV). Er ist im Vorstand mehrerer Verbände und sass von 2015 bis 2019 für die FDP im Nationalrat. Heute ist Bigler SVP-Mitglied.












