Feuer- und Feuerwerkverbot in Affoltern
Wegen anhaltender Trockenheit gilt in Affoltern am Albis und Zwillikon bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerkverbot im Freien.

Wie die Stadt Affoltern am Albis mitteilt, gilt in Affoltern am Albis und Zwillikon aufgrund der anhaltenden Trockenheit bis auf Weiteres ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot.
Das Entfachen von Feuern im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem ganzen Stadtgebiet grundsätzlich verboten. Dies gilt insbesondere für Lagerfeuer, 1.-August-Feuer und Feuer in Waldnähe.
Kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, beispielsweise in Gärten, Schrebergärten, auf Balkonen oder Terrassen, sind erlaubt, sofern sie sich mehr als 50 Meter vom Wald entfernt befinden und keine anderslautenden Vorschriften, beispielsweise der Hausverwaltung, bestehen. Auch hier ist grosse Vorsicht geboten.
Grillgeräte müssen auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund stehen und jederzeit beaufsichtigt werden. Bei Funkenflug ist das Feuer sofort zu löschen. Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist sicherzustellen, dass das Feuer vollständig gelöscht ist. Bei starkem Wind ist auf Feuer im Freien ganz zu verzichten.
Brandgefahr: Feuerwerk bleibt verboten
Die aktuelle Wetterlage erhöht die Gefahr von Wald- und Flurbränden erheblich. Bereits ein kleiner Funke oder eine kurze Unachtsamkeit können ausreichen, um einen Brand auszulösen. Mit dem Verbot sollen Brände verhindert werden.
Unabhängig von der aktuellen Brandgefahr gilt in Affoltern am Albis und in Zwillikon bereits seit dem 1. November 2025 ein ganzjähriges Verbot für lärmendes Feuerwerk. Auch ohne Feuer oder Feuerwerk lassen sich Feste und besondere Anlässe stimmungsvoll gemeinsam feiern.










