So will Baume-Schneider die AHV 2030 finanzieren
Mit der «Reform AHV 2030» soll es weniger Frühpensionierungen geben, um die AHV zu entlasten. Das Rentenalter will der Bundesrat aber nicht erhöhen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert die «Reform AHV 2030».
- Das Rentenalter soll nicht erhöht werden.
- Mit verschiedenen Massnahmen soll die Finanzierung gesichert werden.
Die Babyboomer erreichen das Rentenalter: Der sogenannte «demografische Wandel» bringt die Finanzen der AHV aus dem Gleichgewicht. Um alles ins Lot zu bringen, schickt der Bundesrat mit der «Reform AHV 2030» heute diverse Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung.
Keine Rentenalter-Erhöhung
Die Vorschläge zur künftigen Finanzierung sind alle mit einem Vorbehalt behaftet, macht Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider klar: Je nachdem, was das Parlament bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente beschliesst, geht die Rechnung auf – oder nicht. «Ohne Finanzierung der 13. AHV-Rente sinkt der Deckungsgrad in der AHV rapide ab», warnt die Bundesrätin.
Am Rentenalter von 65 Jahren will der Bundesrat nicht rütteln. Aber er will Anreize für die Weiterarbeit schaffen. Damit soll auch das Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.

So schlägt der Bundesrat vor, dass der Freibetrag für Weiterarbeitende angehoben wird, von 16'800 auf 22'680 Franken pro Jahr. Heute kann zudem nur bis 70 Jahre die Rente aufgebessert werden, diese Limite soll fallen.
In der beruflichen Vorsorge (BVG) soll das Mindestalter für Frühpensionierungen von 58 auf 63 Jahre angehoben werden. Ausnahmen soll es zwar geben, aber auch erst ab 60 Jahren.
Ganz vom Tisch scheint eine Rentenalter-Erhöhung indes nicht zu sein: Der Bundesrat will verschiedene Modelle prüfen und sich dabei auf seine Expertenkommission abstützen.
Knackpunkt Finanzierung
Verschiedene Massnahmen der «Reform AHV 2030» sollen gemäss Bundesrat der AHV bis 2040 rund 600 Millionen Franken pro Jahr einbringen. Unter anderem sollen als «überhöht» definierte Dividenden, die statt eines höheren Lohns ausbezahlt werden, ebenfalls AHV-pflichtig werden. «Das System soll gerechter werden», sagt Bundesrätin Baume-Schneider.
Auch Kranken- und Unfalltaggelder sollen künftig – wie jetzt schon andere Taggelder – der Beitragspflicht unterliegen. Und der Beitragssatz für höhere Einkommen von Selbstständigerwerbenden wird jenem von Arbeitnehmenden angeglichen.

All dies geht laut Bundesrat nur auf, wenn, wie erwähnt, das Parlament eine Lösung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente findet. Diese wird Ende 2026 erstmals ausbezahlt.
In der Juni-Session sollen endgültige Entscheide fallen. «Das Parlament lässt sich nie unter Druck setzen», meint Baume-Schneider. «Aber es ist dem Bundesrat nicht verboten, Klarheit zu schaffen.»
Falls die Finanzierung nur befristet sei, müsse die Mehrwertsteuer für die AHV um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden, warnt der Bundesrat. Sollte sich das Parlament gar nicht entscheiden, gibt es zwei Optionen: Entweder 0,7 Prozent mehr Mehrwertsteuer und 0,2 Prozent höherer Lohnabzug – oder eine reine «Mehrwertsteuer-Lösung» mit 0,9 Prozent mehr.












