Zoff mit Nachbar: Aargauer Familie droht wegen Hund der Auszug

Marie Augustin
Marie Augustin

Aarau,

Ein Nachbar sorgt dafür, dass einer Aargauer Familie die Haltebewilligung für ihren Hund entzogen wird. Diese steht nun vor einem grossen Dilemma.

Hund Haltebewilligung entzogen Wohnung
Eine Aargauer Familie muss ihren Yorkshire Terrier abgeben – oder ausziehen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Familie, die ihre Wohnung mietet, hat die Haltebewilligung für ihren Hund verloren.
  • Ein Nachbar hatte das Tier mehrfach bei der Verwaltung gemeldet.
  • Die Besitzerin bestreitet, dass der Yorkshire Terrier aggressiv oder problematisch sei.

Seit gut einem Jahrzehnt bewohnt eine Frau mit ihren beiden Töchtern eine Parterrewohnung im Aargau. Probleme gab es laut ihr nie – weder mit Nachbarn noch mit der Verwaltung. Zumindest bis vor Kurzem.

Denn vor zwei Jahren ist ein neuer Nachbar eingezogen. «Der Nachbar ist schon seit seinem Einzug an meiner Parterrewohnung interessiert», behauptet die Mutter gegenüber «20 Minuten».

Vor anderthalb Jahren wurde die Familie dann um den Yorkshire Terrier «Snoopy» erweitert – mit Bewilligung der Verwaltung.

Der neue Nachbar scheint jedoch etwas gegen den Hund auszusetzen zu haben: Mehrfach meldete er ihn der Verwaltung. Er störe die gesamte Nachbarschaft, sei gefährlich und bissig.

Anschuldigungen falsch?

Die Frau bestreitet die Vorwürfe. Snoopy habe nie jemanden gebissen oder attackiert, sagt sie. Auch ein Versuch, den Streit konstruktiv zu lösen, sei bereits gescheitert: «Er blockte sofort ab.»

Hund Terrier Verwaltung Nachbar
Die Verwaltung hat entschieden: Entweder die Familie findet eine neue Wohnung oder einen neuen Hundebesitzer. (Symbolbild) - depositphotos

Anschliessend habe der Nachbar Briefe an andere Mieter verschickt, um Unterschriften gegen den Yorkshire Terrier zu sammeln. Jetzt ist die Bewilligung für den Hund weg.

Heisst konkret: Snoopy muss entweder weg oder die Familie raus aus ihrer Wohnung.

«Ich schlafe nicht mehr, wir sind fix und fertig», hält die Mutter gemäss «20 Minuten» fest. Eine Stellungnahme des Nachbarn gibt es nicht.

Besitzt du einen Hund?

Auch die Verwaltung hält sich mit Äusserungen zu dem konkreten Fall zurück. Der Mieterverband Zürich empfiehlt in derartigen Fällen, bei der Verwaltung die genaue Begründung für den Entzug der Bewilligung zu erfragen. Hält man diese für ungerecht, solle man rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

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Kommentare

User #4777 (nicht angemeldet)

Die Nachbarn haben mitunterschrieben? Offenbar gibt also doch Probleme mit dem Hund!

User #2415 (nicht angemeldet)

In einem echten Rechtsstaat müsste ein Kläger bei einer Anzeige doch Beweise vorlegen. Und wenn eine Gemeinde ein Urteil fällt, müsste sie dieses normalerweise auch auf öffentlich zugängliche Beweise stützen. Zunächst einmal müsste die Gemeinde den Inhalt der Briefe offenlegen, damit die Verteidigung Einblick in die genauen Vorwürfe erhält. Die Unterzeichner einer Petition sollten bei einer unbegründeten Anschuldigung auch nicht ungestraft davonkommen. Es wäre normal, dass ein Staatsanwalt den Fall untersucht, ohne dass die Verteidigung zunächst ein teures Gerichtsverfahren anstrengen muss. Denn Bürger sollten in erster Linie Hilfe von der Regierung erhalten, wenn ihre Grundrechte verletzt werden.

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