Immobilien: Silvesterparty? Diese Regeln gelten

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Zürich,

«Happy New Year!»: Das neue Jahr wird mit lautem Feuerwerk und Partys eingeläutet. Trotzdem gibt es hierzulande Einschränkungen. Das müssen Sie wissen.

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Ausgelassenes Feiern liegt an Silvester absolut drin, an gewisse Regeln sollte man sich dennoch halten. - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Das neue Jahr wird traditionellerweise mit Partys und Feuerwerk begrüsst.
  • Privates Feuerwerk ist hierzulande erlaubt, trotzdem gelten Einschränkungen.
  • Zudem bestehen Unterschiede zwischen Gemeinden und Kantonen.

Mit Feuerwerk, Partys und lautem Anstossen begrüssen wir traditionell das neue Jahr. Doch nicht alles, was an Silvester Brauch ist, ist auch grenzenlos erlaubt. Je nach Gemeinde und Situation gelten gesetzliche Schranken, das gilt vor allem für Lärm, Feuerwerk und den Umgang mit Feuer.

Feuerwerk: Erlaubt, aber nicht überall

Grundsätzlich ist privates Feuerwerk in der Schweiz an Silvester erlaubt. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen:

• Gemeinden und Kantone können Feuerwerk zeitlich oder örtlich verbieten, etwa in Altstädten, Naturschutzgebieten oder nahe Menschenmassen.

• Verboten sind gefährliche oder nicht zugelassene Feuerwerkskörper sowie der unsachgemässe Gebrauch.

• Grundsätzlich gibt es in der Schweiz Unterschiede zwischen einzelnen Gemeinden und Kantonen, es lohnt sich also, sich nach den geltenden Regeln in der eigenen Gemeinde zu erkundigen.

Wer Feuerwerk zündet, haftet zudem für Schäden an Personen, Tieren oder Gebäuden. Rücksicht auf Haustiere, Wildtiere und sensible Personen ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern kann bei Fahrlässigkeit auch rechtliche Folgen haben.

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Wer Feuerwerk privat abbrennt, erkundigt sich am besten im Vorfeld über die gültigen Vorschriften in der eigenen Gemeinde. - Pexels

Lärm, Nachtruhe und Partys

Auch in der Silvesternacht gilt in der Schweiz grundsätzlich die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr, in der Praxis wird sie aber grosszügiger ausgelegt.

• Kurzzeitiger Lärm durch Feuerwerk oder Anstossen wird toleriert, während dauerhafte Ruhestörungen, etwa durch extrem laute Musik oder stundenlanges Grölen, auch an Silvester zu Anzeigen führen können. Die Polizei greift insbesondere dann ein, wenn Nachbarn wiederholt gestört werden oder keinerlei Einsicht gezeigt wird.

• Sowohl in Mietwohnungen als auch in Stockwerkeigentum gelten zudem die Hausordnungen uneingeschränkt, weshalb es sich empfiehlt, Nachbarn vorab zu informieren.

• Private Feiern sind erlaubt, solange sie nicht ausarten: Entscheidend sind Intensität und Dauer des Lärms, nicht allein die Uhrzeit. Laute Musik im Aussenbereich kann als Ruhestörung gelten, und öffentliche Partys benötigen in der Regel eine Bewilligung der Gemeinde.

Wer nach Mitternacht weiterfeiert, sollte aus Rücksicht Fenster schliessen, die Musik leiser stellen und auf laute Aktivitäten im Freien verzichten.

Feuer, Fackeln und Himmelslaternen

Lagerfeuer oder Feuerschalen im eigenen oder gemeinschaftlich genutzten Garten sind mit Rücksicht zu verwenden, Nachbarschutz und Brandvermeidung stehen im Vordergrund.

Bei Mietobjekten lohnt sich ein Blick in die Hausordnung, unter Umständen ist die Verwendung von Feuerschalen oder offenen Feuern dort geregelt. Auf jeden Fall ist es ratsam, die lokalen Vorschriften einzuhalten, etwa hinsichtlich Mindestabstände zu Gebäuden und Nachbargrundstücken, sowie den Funkenflug und die Rauchentwicklung im Auge zu behalten.

Offenes Feuer ist besonders heikel:

• Lagerfeuer oder Feuerschalen sind nur erlaubt, wenn keine kommunalen Verbote bestehen und keine Brandgefahr herrscht.

• Himmelslaternen sind in der Schweiz wegen der Brandgefahr in der Regel verboten.

• Auch hier gilt: Wer Feuer entfacht, trägt die volle Verantwortung.

Sitten, Anstand und öffentliche Ordnung

Nicht alles Unangebrachte ist automatisch illegal. Doch auch an Silvester gelten die Regeln von Anstand und öffentlicher Ordnung:

• Öffentliche Trunkenheit, Sachbeschädigung oder aggressives Verhalten können gebüsst werden.

• Wer fremdes Eigentum beschädigt oder andere gefährdet, muss mit Strafanzeigen oder Schadenersatzforderungen rechnen.

Fazit

Silvester ist in der Schweiz ein Ausnahmeabend – aber kein rechtsfreier Raum. Feuerwerk, Feiern und Musik sind erlaubt, solange Rücksicht genommen wird und lokale Vorschriften eingehalten werden. Wer sich informiert (Hausordnung, Mietvertrag, lokale Vorschriften), umsichtig feiert und an andere denkt, startet friedlich ins neue Jahr.

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