Kater ertrinkt im Pool – Besitzer wollen in Berufung gehen
Der Kater eines Paars aus Dietlikon ZH ertrank qualvoll im Pool des Nachbarn. Nach dessen Freispruch sammeln die Besitzer Spenden, um Berufung einzulegen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kater «Streifli» von Beatrice Putz und Albert Scheller ertrank 2021 in einem offenen Pool.
- Im Dezember sprach das Bezirksgericht Bülach den Poolbesitzer frei.
- Die Besitzer des verstorbenen Büsis akzeptieren das Urteil nicht.
Die Swimming-Pool-Saison neigt sich dem Ende zu. Für Beatrice Putz und Albert Scheller ist das Thema Schwimmbecken aber noch lange nicht abgeschlossen. Dies nicht etwa, weil sie im Pool auch in den kühleren Jahreszeiten Runden ziehen wollen.
«Es sollen keine Tiere mehr in solchen Todesfallen qualvoll sterben», sagt das Paar, beide 64-jährig. Auch bislang uneinsichtige Poolhalter sollten deshalb ihre Pools sichern, fordern sie.
Im Februar 2021 ertrank ihr elfjähriger Kater Streifli qualvoll im Swimming-Pool ihres Nachbarn in Dietlikon ZH. Zu rund 60 Zentimetern war das Becken mit Regenwasser gefüllt. Die glatten Wände des Pools konnte der Kater nicht hochklettern. Ausstiegshilfen gab es keine.
Abdeckungen und Ausstiegshilfen
Die meisten Tiere können schwimmen. Laut der Tierschutzorganisation Netap sind die wenigsten Tiere aber in der Lage, aus dem Wasser über den Rand eines Pools zu klettern. Eine geeignete Poolabdeckung bietet den sichersten Schutz. Diese sollen Poolbesitzerinnen- und besitzer anbringen, sobald niemand anwesend ist.
Aber auch Ausstiegsrampen können Tiere wie Katzen vor dem Ertrinkungstod im Pool retten. Netap empfiehlt, am besten gleich zwei oder drei davon in den verschiedenen Ecken des Schwimmbeckens zu platzieren.
«Gesellschaftlich akzeptiert»
Dem Poolbesitzer warf die Staatsanwaltschaft deswegen fahrlässige Tierquälerei vor. Im Dezember 2024 sprach das Bezirksgericht Bülach ihn jedoch frei.
Inzwischen liegt das begründete Urteil vor. «Der Beschuldigte hätte weder erkennen können noch müssen, welche Gefahr von seinem Schwimmbecken für den Kater Streifli ausging.» Zu diesem Schluss kommt das Bezirksgericht in seinem begründeten Urteil, das Nau.ch vorliegt.
Auch argumentiert die Richterin, dass der Betrieb eines Pools ohne umfassende Absicherung für Tiere «jedenfalls bislang» gesellschaftlich akzeptiert werde. Etwa Schwimmbecken öffentlicher Freibäder würden ebenfalls nicht regelmässig abgedeckt. «Obwohl gleichfalls die abstrakte Gefahr besteht, dass Tiere ins Wasser fallen und ertrinken könnten.»
«Lebensverachtend»
Die Besitzer der verstorbenen Katze akzeptieren das Urteil, das ein grosses Medienecho ausgelöst hat, nicht. Sie wollen in Berufung gehen. Besonders stört sie, dass das Gericht mit der gesellschaftlichen Akzeptanz ungesicherter Pools argumentiert. Dies sei «lebensverachtend» und «schockierend», sind sie sich einig.
Katzen und andere Tiere ertränken in ungesicherten Pools, sagt Beatrice Putz. «Das Gericht ist also der Ansicht, dass die Gesellschaft damit einverstanden ist», sagt sie provokativ.

Ähnlich reagiert Albert Scheller. «Ich sehe diese gesellschaftliche Akzeptanz nicht», sagt er. Das Paar kann sich nicht vorstellen, dass die Gesellschaft es in Ordnung findet, dass «Tiere qualvoll sterben».
Der Vergleich mit öffentlichen Schwimmbädern taugt ihrer Meinung nach nicht. Diese seien dicht eingezäunt und damit umfassend abgesichert. «Man will keine Tiere in der Badi, welche die Liegewiesen mit Kot verschmutzen.» Das Grundstück des Poolbesitzers hingegen habe gar keinen Zaun.
«Spenden sind auch ein Statement»
Im Berufungsverfahren trägt das Paar das Kostenrisiko. Für das Verfahren verlangt das Gericht einen Kostenvorschuss von rund 3000 Franken. Lehnt das Gericht ihre Berufung ab, müssen Scheller und Putz nebst den Verfahrenskosten auch für die Anwaltskosten des Angeklagten aufkommen. «Im schlimmsten Fall drohen uns Kosten von zirka 10'000 Franken», sagt Albert Scheller.
Um in Berufung zu gehen, sammelt das Paar auf der Crowdfunding-Plattform «Go Fund Me» Spenden.

Den Spendenaufruf haben Scheller und Putz aber nicht nur aus finanziellen Gründen gestartet. «Die Spenden sind auch ein Statement dafür, dass die Ansicht des Gerichts gesellschaftlich nicht akzeptiert ist», sagt Scheller.
Katzen ertrinken an Weihnachten in Pool
Mit dem Verein «TES – Tiere vor dem Ertrinken schützen» wollen die beiden Tierfreunde Poolbesitzerinnen- und besitzer sensibilisieren. Dort erfasst das Paar auch jeden gemeldeten Todesfall von im Pool ertrunkenen Tieren. «Wir erhalten immer mehr Meldungen», sagt Albert Scheller.
Aktuell sind es über 20 Todesfälle schweizweit. Im Januar 2024 waren es noch sieben Fälle.
Besonders tragisch: In Udligenswil LU wurde ein offener Pool gleich für zwei Katzen kurz nacheinander zur Todesfalle. 2024 ertrank dort an Heiligabend eine Katze, am Weihnachtstag eine weitere. «Die Besitzer sind jeweils sehr traumatisiert», sagt Albert Scheller.
«Solange sich die Situation mit den Poolabdeckungen nicht verbessert, werden wir uns keine neue Katze mehr zutun», sagt Beatrice Putz.
«Auch dieser Pool bleibt eine Todesfalle»
Auf dem X-Account namens Verein_TES haben Scheller und Putz ein berührendes Video von Streifli veröffentlicht. Es zeigt den Kater vom verspielten Kitten bis zum «stolzen Kater». Danach folgen Fotos des berüchtigten Pools.
Der kleine Rückblick endet mit einem Foto des toten und völlig durchnässten Katers. «Solange niemand verurteilt wird, bleibt auch dieser Pool eine Todesfalle», warnt das Paar im Post.