Was ändert sich in der Schweiz mit Patent-Recht um Greta Thunberg?
Greta Thunberg will ihren Namen und auch ihre «Fridays for Future»-Bewegung als Marken registrieren lassen. Was bedeutet das nun für uns in der Schweiz?

Das Wichtigste in Kürze
- Greta Thunberg will ihren Namen sowie «Fridyas for Future» patentieren lassen.
- Den Antrag wurde bei der EU eingereicht – nicht aber in der Schweiz.
- Heisst das nun, dass wir Gretas Namen nicht mehr nennen dürfen? Ein Experte erklärt.
Greta Thunberg (17), die schwedische Klimaaktivistin, will eine Marke werden. Und zwar will sie ihren Namen sowie auch die «Fridays for Future»-Bewegung schützen lassen. Das Gesuch hat die noch unbekannte Stiftung «Stiftelsen The Greta Thunberg and Beata Ernman Foundation» bereits im Dezember beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingereicht.
Stefan Fraefel vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum erklärt gegenüber Nau.ch: «Rückwirkend werden die beiden Begriffe also, wenn sie im Register eingetragen werden, ab Dezember in der EU geschützt sein – nicht aber in der Schweiz.»
Möchte die Schwedin ihren Namen und «Skolstrejk för klimatet» auch bei uns schützen lassen, müsste sie ein entsprechendes Gesuch separat einreichen. Ansonsten ist eine in der EU geschützte Marke nicht automatisch auch in der Schweiz im Markenregister eingetragen.

«Das ist bis jetzt nicht geschehen, auf der elektronischen Schutzrechtsdatenbank unseres Instituts ist zurzeit kein entsprechender Eintrag vorhanden», so Fraefel. Prinzipiell gilt ausserdem sowohl im nationalen, wie aber auch im internationalen Markenrecht das Spezialitätsprinzip.
Heisst: Eine Marke ist nicht absolut geschützt, sondern jeweils nur für die Waren oder Dienstleistungen, für welche Schutz beansprucht wurde.
Medien dürfen weiter über Greta berichten
Ein konkretes Beispiel: Wir hier in der Schweiz dürfen weiter mit dem Slogan «Fridays for Future» für Veranstaltungen werben, auch wenn Greta an und für sich gar nichts damit zu tun hätte. «Ebenso zulässig bleibt die Wiedergabe einer Marke bei der journalistischen Berichterstattung in Medien oder in wissenschaftlichen Publikationen», präzisiert Fraefel.

Wird eine Marke – obschon sie geschützt ist – unrechtmässig verwendet, kann dies sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben. «Dann handelt es sich um Markenrechtsverletzungen und es können eine Unterlassungsklage, die Gewinnherausgabe oder Schadenersatz eingeklagt werden.»
















