Der Bundesrat will einen Corona-Zwangstest für Auszuschaffende ermöglichen. Dies, da letzthin vermehrt Betroffene einen Test verweigert hatten.
Schweizerische Volkspartei
Letzter Halt vor der Ausschaffung: das Gefängnis beim Flughafen Zürich-Kloten. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Personen, die aus der Schweiz ausgeschafft werden sollen, verweigern den Covid-Test.
  • Dieser wird aber von fast allen Fluggesellschaften vorausgesetzt.
  • Daher möchte der Bundesrat nun das Gesetz so ändern, dass bald Zwangstests möglich sind.

An der vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung eines Corona-Zwangstests bei Ausschaffungen scheiden sich die Geister. Für Links-Grün und Flüchtlingsorganisationen ist er unverhältnismässig und verletzt die körperliche Integrität. Die Bürgerlichen sehen die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik bedroht.

Der Bundesrat will das Ausländer- und Integrationsgesetzes so ändern, dass Betroffene bei Ausschaffungen künftig zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden können. Laut dem Bund hatten jüngst vermehrt Betroffene einen Test verweigert, um eine Ausschaffung zu verhindern.

Thomas Minder (parteilos/SH) plädierte im Ständerat für die Ausschaffung von Terroristen in Folterstaaten.
Thomas Minder (parteilos/SH) plädierte im Ständerat für die Ausschaffung von Terroristen in Folterstaaten. - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

In Bundeszentren waren es bis Ende April 22 Fälle, Ende Mai bereits 50. Hinzu kamen weitere Personen, die in den Kantonen untergebracht waren. Viele Fluggesellschaften sowie Herkunfts- und Dublin-Staaten verlangen einen negativen Covid-19-Test für Ausschaffungsflüge respektive die Rückübernahme von Personen.

Regelung soll schnell eingeführt werden

Der Bundesrat möchte die neue Regelung rasch in Kraft setzen; sie soll bis Ende 2022 gelten. Die Massnahme solle helfen, Kosten zu vermeiden, insbesondere in den Kantonen, die für den Vollzug von Wegweisungen zuständig sind. Die Vernehmlassungsfrist ist am Mittwoch abgelaufen. Zudem soll das Parlament die Änderung für dringlich erklären.

Für die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und die Grünen sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Covid-19-Zwangstests bei Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern unverhältnismässig. Sie verletzen zudem das Grundrecht auf körperliche Integrität. «Weder erforderlich noch zumutbar» sind Zwangstests für die Grünen.

Es gebe mildere Massnahmen. Der Bund könnte etwa mit den betreffenden Zielländern und Fluggesellschaften das Gespräch suchen, um Lösungsansätze zu finden. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise eine Quarantäne in den Zielländern. Die blosse Nichtdurchführbarkeit einer Ausschaffung könne eine Störung des Gemeinwohls nicht begründen.

Anwendung in der Praxis unklar

Zudem sei aus dem Gesetzestext nicht ersichtlich, wie ein Covid-19-Test in der Praxis mit Zwang durchgesetzt werden könnte. Gemäss dem erläuternden Bericht ist das zwangsweise Einführen eines Gegenstandes in die Nase unzulässig. Ob auch ein Festhalten der Person als zulässig erachtet werde, bleibt laut den Grünen offen.

Die SFH erachtet einen Testzwang als «rechtlich und medizinisch unverantwortbar». Sollte sich eine betroffene Person körperlich zur Wehr setzen, bestehe eine erhebliche Verletzungsgefahr, wenn der Test unter Zwang durchgeführt werde. Zudem sei ein beträchtliches Mass an Gewaltanwendung nötig, um eine Person genügend zu fixieren.

Corona-Tests
Mit 2G fallen immer mehr Aktivitäten für Ungeimpfte auch mit einem Testnachweis weg. - dpa

Eine Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Integrität sei ausserdem nur zulässig, wenn strenge Bedingungen erfüllt seien, so die SFH weiter. So müssten solche Einschränkungen insbesondere zwingend notwendig und verhältnismässig sowie durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Das sei hier nicht der Fall.

Der Entwurf lasse zahlreiche relevante Fragen mit Blick auf die praktische Umsetzung offen: Unklar sei, wer diese Covid-Tests durchführen soll und welches Mass an Gewalt dabei von wem und wann ausgeübt werden dürfe.

Ein PCR-Test könne über einen Nasen-Rachen-Abstrich, einen Rachen-Abstrich oder eine Speichelentnahme durchgeführt werden, schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Der Abstrich gelte als «nicht invasive ärztliche Untersuchung und wird durch spezifisch geschultes Personal durchgeführt». Selbstverständlich dürfe die Gesundheit der Betroffenen durch eine allfällige Zwangsanwendung nicht gefährdet werden.

Wegweisungen seien zentral für glaubwürdige Asylpolitik

SVP und FDP begrüssen die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Abgewiesene Asylbewerber, die einen Covid-19-Test verweigerten, um eine Ausweisung zu vermeiden, verhielten sich rechtsmissbräuchlich, schreibt die FDP in ihrer Vernehmlassungsantwort. Auch der Bundesrat hält den Vollzug von Wegweisungen für zentral für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der schweizerischen Asylpolitik.

Der vorgesehene Eingriff ins Grundrecht dieser Menschen muss laut FDP jedoch verhältnismässig vollzogen werden. Die Vorlage gewährleiste, dass die Massnahme nur angeordnet werden darf, wenn der Vollzug nicht mit milderen Mitteln durchgesetzt werden kann.

Gesetzliche Zwangsmöglichkeit steigert Bereitschaft

Allerdings machen sich die Freisinnigen auch keine Illusionen: De facto werde es mit den geltenden Vorgaben «kaum möglich sein, eine Person physisch zu einem Test zu zwingen». Das Beispiel Dänemark zeige: Bereits die Mitteilung der gesetzlichen Möglichkeit des Zwangsvollzugs bei den Ausreisepflichtigen steigere die Bereitschaft, sich dem Test freiwillig zu unterziehen.

Die SVP bezeichnet die Zwangstests als zweckmässig, da sie dem Vollzug der Weg- und Ausweisung oder der Landesverweisung dienten. Der Trend, mittels Testverweigerung eine Ausschaffung zu umgehen, müsse gebrochen werden.

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