Bundesrat will Covid-Testpflicht bei Ausschaffungen
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Ausschaffungen soll künftig ein Covid-19-Test zur Pflicht werden.
- Die Änderung des Gesetzes hat der Bundesrat am Mittwoch in Vernehmlassung gegeben.
- In letzter Zeit seien Ausschaffungen wegen Testverweigerung mehrmals gescheitert.
Bei Ausschaffungen sollen Betroffene künftig zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in die Vernehmlassung geschickt. Laut dem Bund hatten jüngst vermehrt Betroffene einen Test verweigert, um eine Ausschaffung zu verhindern.
Betroffene verweigern solche Tests
Die neue Regelung soll rasch in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Die Massnahme solle helfen, Kosten zu vermeiden. Dies insbesondere in den Kantonen, die für den Vollzug von Wegweisungen zuständig sind.
Die Vernehmlassung dauert nur zwei Wochen. Zudem soll das Parlament die Änderung für dringlich erklären.
Viele Fluggesellschaften sowie Herkunfts- und Dublin-Staaten verlangen einen negativen Covid-19-Test für Ausschaffungsflüge respektive die Rückübernahme von Personen. Nach Angaben des Bundes verweigern Betroffene zunehmend solche Tests, um vorerst nicht ausgeschafft zu werden. In Bundeszentren waren es heuer bis Ende April 22 Fälle, Ende Mai bereits 50. Hinzu kamen weitere Personen, die in den Kantonen untergebracht waren.
Den Kantonen entstehen durch den blockierten Vollzug zusätzliche Kosten im Nothilfebereich. Hinzu kommen weitere Ausgaben für Bund und Kantone im Bereich der Administrativhaft. Pro Person und Tag betragen die Nothilfekosten in den Kantonen durchschnittlich 50 Franken. Wenn beispielsweise eine ausreisepflichtige Person während drei Monaten länger in der Nothilfe verbleibt, entstehen dem Kanton Kosten von 4500 Franken.
Bundesrat verlängert Covid-19-Verordnung
Es bestehe deshalb unmittelbarer Handlungsbedarf, schreibt der Bundesrat. Der Vollzug von Wegweisungen sei zentral für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der schweizerischen Asylpolitik. Die Asylstrukturen solle denjenigen zugutekommen, die Schutz benötigen. Die Problematik war zuvor in Vorstössen im Parlament und in Medienberichten aufgegriffen worden.
Daneben verlängerte der Bundesrat die Covid-19-Verordnung Asyl bis Ende Jahr. Anfang April vergangenen Jahres hatte der Bundesrat für das Asylwesen gezielte Massnahmen beschlossen und diese mehrfach verlängert. Sie betreffen die Durchführung von Befragungen sowie die Sicherstellung von Unterbringungskapazitäten in den Zentren des Bundes. Auch die Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren ist betroffen.