Swissmedic warnt vor riskanten Schlankmacher-Fakes
Immer mehr Abnehmprodukte aus dem Netz enthalten verbotene Substanzen. Die Aufsichtsbehörde schlägt wegen Fälschungen und Gesundheitsrisiken Alarm.

Das Wichtigste in Kürze
- Swissmedic warnt vor gefälschten Schlankheitsmitteln mit GLP-1-Bezug im Netz.
- Die Präparate seien unkontrolliert, falsch deklariert und oft gesundheitsgefährdend.
- Fake-Logos von Swissmedic, FDA oder BfArM sollen Seriosität vortäuschen.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic schlägt Alarm: Immer häufiger tauchen im Netz gefälschte oder irreführende Produkte zur Gewichtsreduktion auf, die sich auf GLP-1-Wirkstoffe beziehen.
Die Präparate werden als Spritzen, Kapseln, Tropfen oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Oft mit täuschend echten Logos, falschen Qualitätssiegeln und irreführenden Namen.
Gesundheitsrisiko statt Schlankheitseffekt
Die Produkte sind weder geprüft noch zugelassen. Sie können falsch dosiert, qualitativ mangelhaft oder mit nicht deklarierten Substanzen versetzt sein. «Die Anwendung solcher Präparate birgt erhebliche Gesundheitsrisiken», warnt Swissmedic in einer Mitteilung.
Besonders brisant: In einem aus Hongkong beschlagnahmten Präparat mit der Bezeichnung Slimming King wies das Swissmedic-Labor den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Semaglutid nach. Obwohl auf der Verpackung nur «natürliche Inhaltsstoffe» angegeben waren.
Täuschung mit Fake-Logos und Etikettenschwindel
Immer mehr Produkte tragen missbräuchlich das Logo von Swissmedic, der US-Behörde FDA oder des deutschen BfArM. Manche Fälscher bekleben sogar handelsübliche Insulin-Pens mit GLP-1-Etiketten.
Die Folgen können lebensgefährlich sein: Bei gesunden Menschen führt die Injektion von Insulin zu akuten Unterzuckerungen. Auch in der Schweiz seien bereits Notfälle gemeldet worden.
Neben Nachahmerpräparaten werden auch experimentelle Substanzen wie Retatrutid illegal angeboten, obwohl sie sich noch in der klinischen Erprobung befinden. Herkunft, Qualität und Sicherheit solcher Präparate seien völlig unklar, so Swissmedic.
Appell von Swissmedic
GLP-1-Arzneimittel sind verschreibungspflichtig und dürfen ausschliesslich unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden. Angebote aus Kosmetikstudios, über Influencer oder aus dubiosen Online-Shops sind illegal und gefährlich.
Swissmedic rät dringend:
- Keine Medikamente oder Injektionspräparate aus unbekannten Quellen zu kaufen
- Produkte mit Logos oder angeblichen Zertifikaten kritisch zu prüfen – diese sind oft gefälscht
- Vorsicht vor angeblich «natürlichen» Schlankheitsmitteln – sie können pharmakologisch aktive Substanzen enthalten