«Show your face»: SVP-Fiechter rüffelt Burka-Trägerin
Seit 2025 ist die Gesichtsverhüllung in der Schweiz verboten – doch das Gesetz hat Lücken. Das bringt vor allem Junge-SVP-Chef Nils Fiechter auf die Palme.
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Das Wichtigste in Kürze
- Manche Touristinnen umgehen das Verhüllungsverbot mit Maske und Kopftuch.
- SVP-Politiker Nils Fiechter fordert strengere Regeln und mehr Schilder.
- Die FIDS sieht bisher kein grosses Problem und warnt vor einem Schilderwald.
Seit Anfang 2025 gilt in der Schweiz ein Verhüllungsverbot – doch bislang wurden nur wenige Verstösse geahndet. Das liegt nicht nur daran, dass Touristinnen aus muslimisch geprägten Ländern seltener in die Schweiz reisen oder ihre Burka ablegen.
Einige umgehen das Verbot, indem sie eine Hygienemaske in Kombination mit einem Kopftuch tragen. Denn: Die Gesichtsverhüllung aus gesundheitlichen Gründen bleibt zulässig.
Fiechter fordert schärfere Massnahmen
Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP und Mitinitiant der Verhüllungsinitiative, kritisiert diese Praxis scharf.
In einem Video ist zu sehen, wie er in Interlaken eine verschleierte Frau mit den Worten «In Switzerland you have to show your face!» zurechtweist. Die Frau reagiert nicht und geht davon.
«Dass das Verhüllungsverbot derart umgangen wird, stört mich sehr», sagt Fiechter gegenüber dem Blick.
Er hat im Berner Kantonsparlament eine dringliche Motion eingereicht. Diese fordert unter anderem Massnahmen gegen Umgehungsmöglichkeiten und eine deutlichere Beschilderung des Verbots.
Fiechter betont, dass er die Frau nicht gezielt aufgesucht habe, sondern im Rahmen eines Wahl-Fotoshootings vor Ort gewesen sei.
Muslimischer Dachverband sieht kein grosses Problem
Die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) reagiert gelassen auf Fiechters Auftritt in Interlaken. Auf Anfrage von Nau.ch schreibt sie:
«Wir sind ein freies Land, und jeder darf jeden ansprechen. Solange dies mit Anstand geschieht, kann er jede Person ansprechen, die er antrifft.»
Auch beim Verhüllungsverbot selbst bleibt der Dachverband sachlich. Das Verhüllungsverbot gelte wie alle anderen Verbote in der Schweiz und die Behörden seien verpflichtet, Verstösse zu ahnden. «Wir hören und lesen aber nur von wenigen Verurteilungen.»
Mit anderen Worten: Ein grosses Problem sehen die muslimischen Organisationen bislang nicht.
FIDS warnt vor «Schilderwald»
Kniffliger ist für die FIDS die Frage, wie man mit Touristinnen umgeht, die Maske und Kopftuch kombinieren:
«Diese Personen müssen damit rechnen, dass sie gebüsst werden. Aber wer entscheidet schlussendlich, dass es eine Umgehung des Verbotes ist, oder ob diese Personen tatsächlich ein gesundheitliches Problem haben?» Ein Graubereich, den auch die Polizei nicht einfach auflösen kann.
Deutlich ablehnend zeigt sich die FIDS hingegen bei der Forderung nach zusätzlichen Schildern.
«Wenn jeder Verbotstafeln für ein für ihn besonders wichtiges Gesetz fordern kann, hätten wir am Schluss einen Schilderwald in der Region und verstellte Kulissen», warnt sie.
Und fügt mit einer Spitze an: «Wir von der FIDS würden demnach gerne viel mehr Verbotstafeln gegen Littering und gegen Rassismus begrüssen.»
Kantonsregierung ruft zur Zurückhaltung auf
Die Verhüllungsinitiative wurde 2021 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Fiechter hatte sich bereits damals mit provokativen Aktionen für das Anliegen starkgemacht. Etwa mit einer Sprengstoffgürtel-Attrappe bei einer Unterschriftensammlung in Bern.
Die Berner Kantonsregierung rät der Bevölkerung, Verstösse der Polizei zu melden. Gleichzeitig warnt sie davor, Personen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Fiechter hofft, dass künftig auch Hoteliers und Gastronomen häufiger die Polizei informieren.