Ein idyllisches Chalet am Brienzersee BE, das einem reichen Russen gehört, wird ganzjährig vermietet. Obwohl das eigentlich verboten wäre.
Lex Koller
Das Chalet Aaregg am Brienzersee BE. - Airbnb

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Russe Anatoly Chekmenev besitzt in Brienz BE ein Chalet direkt am See.
  • Es kann ganzjährig für Ferien gebucht werden.
  • Doch das wäre eigentlich gar nicht erlaubt.
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Nicole, Ali und Stefan waren begeistert von ihrem Aufenthalt im Chalet Aaregg am Brienzersee BE. «Die Lage ist top und die Ausstattung genial», schwärmte Nicole auf einer Buchungsplattform. Doch wussten sie, dass das idyllische Ferienhaus einem russischen Grossindustriellen gehört?

Anatoly Chekmenev, Geschäftsführer des Bohrmaschinenherstellers Rudgormash, kaufte das Haus 2014 für 2,15 Millionen Franken. Trotz strenger Regulierungen für ausländische Immobilienkäufe in der Schweiz erhielt er eine Ausnahmebewilligung, wie die «Berner Zeitung» berichtet.

So wäre sein Brienzer Grundstück mit 1308 Quadratmetern eigentlich zu gross für den Kauf – erlaubt wären 1000 Quadratmeter.

Die Lex Koller und ihre Schlupflöcher

Dies regelt das Gesetz Lex Koller. Es soll den Immobilienerwerb durch reiche Ausländerinnen und Ausländer begrenzen. Doch in der Praxis wird das Gesetz oft umgangen oder aufgeweicht – wie im Fall von Chekmenev.

Trotz einer Auflage, dass sein Haus nicht ganzjährig vermietet werden darf, zeigt eine Analyse von Buchungsplattformen wie Booking.com und Interhome, dass das Chalet Aaregg fast rund ums Jahr vermietet wird.

Der Oligarche macht damit gutes Geld: Eine Woche im Juli kostet die Feriengäste über 5000 Franken Miete.

Chalet
So präsentiert sich die Innenausstattung des Chalets auf den Buchungsplattformen.
Chalet
Die Ferienunterkunft liegt direkt am Brienzersee im Berner Oberland.
brienz-brinzauls
Die Gemeinde Brienz erklärt, das Haus stehe mittlerweile zum Verkauf.
Schlüssel
Trotzdem steht es weiterhin zur Vermietung offen.
Und verspricht einen tollen Ausblick auf den See und die Berge.

Doch was bedeutet «ganzjährige» Vermietung rechtlich? Reto Liniger vom Bundesamt für Justiz erklärt gegenüber der Zeitung: «Eine dauerhafte und unbeschränkte Vermietung an einen Dritten ist verboten. Die nur kurzzeitige Vermietung an stets wechselnde Gäste grundsätzlich aber möglich.»

Die Frage bleibt jedoch, ob eine periodische Vermietung rund ums Jahr – wie im Fall des Chalets Aaregg – nicht auch eine «gewerbsmässige» Nutzung darstellt, die das Gesetz eigentlich verbietet.

Würden Sie ein Ferienhaus in der Schweiz mieten, das in Ausländer-Besitz ist?

Linda Stauffer, Gemeindeschreiberin von Brienz erklärt, dass Stichkontrollen bei Lex-Koller-Liegenschaften durchgeführt werden. Doch im Fall des Chalet Aaregg stellt sich diese Frage gar nicht mehr: «Im vorliegenden Fall ist seit rund einem Jahr der Verkauf der Liegenschaft hängig», sagt Stauffer.

Es gibt immer wieder Fälle wie jenen des Chalets am Brienzersees. Die Behörden interpretieren das Gesetz oft zugunsten reicher Ausländerinnen und Ausländer. In den letzten zehn Jahren hat allein der Kanton Bern 746 Bewilligungen erteilt.

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