Gesetz

Luzern LU: Tierseuchenkasse-Gesetz wird geschlechtergerecht formuliert

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine rein formelle Teilrevision des Gesetzes über die Tierseuchenkasse. Veraltete Formulierungen werden ersetzt.

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Luzern LU: Tierseuchenkasse-Gesetz wird geschlechtergerecht formuliert. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine formelle Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse. In erster Linie wird mit der Teilrevision bezweckt, das Gesetz geschlechtergerecht zu formulieren. Damit soll dem Postulat P 735 über eine Änderung der Richtlinien über die Gesetzestechnik zur schnelleren Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache in allen Luzerner Erlassen Rechnung getragen werden.

Im Zuge der formellen Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse sollen weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen und veraltete Formulierungen ersetzt werden. Aufgrund der ausschliesslich formellen Änderungen wurde auf die Durchführung einer Vernehmlassung verzichtet. Der Regierungsrat hat die Botschaft zur formellen Teilrevision des Gesetzes verabschiedet und beantragt dem Kantonsrat, der Gesetzesänderung zuzustimmen.

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