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Nationalrat will Energieanlagen der «Lex Koller» unterstellen

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Bern,

Die wichtigen Energieanlagen sind «too important to fail». Der Nationalrat ist für die Beratung einer Änderung der sogenannten «Lex Koller».

lex koller
Auch Anlagen wie das Kernkraftwerk Leibstadt sollen der «Lex Koller» unterstellt werden. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der NR tritt auf eine Gesetzesänderung zu Kraftwerken und Strom- und Gasnetzen ein.
  • Strategisch wichtige Energieanlagen sollen vor einem Verkauf ins Ausland geschützt werden.
  • Der Bundesrat war gegen ein Eintreten.

Schweizer Kraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nur unter eng definierten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen. Der Nationalrat ist auf eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland eingetreten.

Mit 119 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach er sich am Mittwoch für die Beratung einer Änderung der sogenannten «Lex Koller» aus. Mit dieser Änderung will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) strategisch wichtige Energieanlagen vor einem Verkauf ins Ausland schützen.

Der Bundesrat und eine Kommissionsminderheit hatten Nichteintreten beantragt. Der Tenor der Mehrheit im Rat war aber, solche wichtigen Anlagen seien «too important to fail», zu wichtig für ein Scheitern. So drückte das SP-Fraktionssprecherin Jacqueline Badran (ZH) aus.

Nach dem Eintreten nahm der Nationalrat die Detailberatung der Vorlage auf. Stimmt ihr die grosse Kammer am Schluss zu, geht sie noch in den Ständerat.

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