Gesetz

Kanton Graubünden: Neues Gesetz soll häusliche Gewalt gezielter bekämpfen

Standeskanzlei Graubünden
Standeskanzlei Graubünden

Chur,

Der Kanton Graubünden will Koordination und Prävention bei häuslicher Gewalt gesetzlich verankern. Der Grosse Rat berät die Vorlage in der Oktobersession.

Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt. (Symbolbild) - Keystone

Der Kanton Graubünden verstärkt seine Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein neues Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) soll die rechtlichen Grundlagen für ein koordiniertes und interdisziplinäres Vorgehen sicherstellen. Die Regierung hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rats für die Behandlung in der Oktobersession 2026 verabschiedet.

Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt betreffen Menschen aller Altersgruppen und sozialen Schichten. Gewalt kann körperlicher, psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Natur sein und tritt häufig in Beziehungen auf, die durch persönliche Nähe oder Abhängigkeit geprägt sind. Das Gesetz orientiert sich an der Definition der Istanbul-Konvention und berücksichtigt Gewalt innerhalb bestehender oder früherer Partnerschaften sowie familiärer Beziehungen. Nicht zuletzt ist das Gesetz gegen häusliche Gewalt auch ein klares Signal, dass Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz hat und gezielt verhütet und bekämpft wird.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken

Ein zentrales Element ist die gesetzliche Verankerung der interdisziplinären Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Die bestehende Zusammenarbeit am «Runden Tisch Häusliche Gewalt» soll dauerhaft abgesichert werden. Die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt beim kantonalen Sozialamt übernimmt dabei weiterhin die Koordination und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und privaten Organisationen.

Einheitliche Datengrundlage für gezielte Massnahmen

Zur Verbesserung der Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt wird eine kantonale Datensammlung geschaffen. Sie dient dazu, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und bedarfsgerechte Massnahmen abzuleiten. Erfasst werden unter anderem Angaben zu Gewaltformen, Beziehungen zwischen gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Personen, Alter, Geschlecht sowie geografischen Aspekten. Die Daten bleiben anonym. Die Öffentlichkeit wird regelmässig mittels eines Berichts über die Ergebnisse informiert.

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