Der Ständerat will eine Lockerung der «Lex Koller» im Zusammenhang mit Personalhäusern von Hotels in Tourismusdestinationen. Personen aus dem Ausland sollen zu diesem Zweck ohne Bewilligung Grundstücke erwerben können.
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Der Bundesrat soll die überarbeitete Lex Koller dem Parlament unterbreiten. Dies fordert der Nationalrat. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die kleine Kammer nahm am Montag eine entsprechende Motion des Bündner FDP-Ständerats Martin Schmid mit 27 zu 9 Stimmen bei fünf Enthaltungen an.

Nun muss sich der Nationalrat mit dem Vorstoss befassen.

Schmid begründete seine Motion mit der Knappheit an Wohnungen in seinem Heimatkanton. Diese mache es für Betreiber von Hotels und Aparthotels mit mehrheitlich ausländischen Besitzern schwer, genügend Mitarbeitende für Saisonstellen zu finden.

Hintergrund ist laut Schmid ein Urteil des Bundesgerichts. Früher seien Personalwohnungen von der kantonalen Verwaltung als Teil der Betriebe betrachtet worden. Das Gericht habe diese Praxis aber unterbunden. Der Bündner Ständerat verlangt deshalb eine Verordnungsänderung.

Unterstützung erhielt Schmid von Beat Rieder (Mitte/VS). Die Regelung lasse sich so ausgestalten, dass das Missbrauchspotenzial gering sei.

Carlo Sommaruga (SP/GE) anerkannte zwar das Problem. Städte und Gemeinden hätten aber andere Möglichkeiten, um für ein genügendes Angebot an Wohnraum zu führen. Frühere Lockerungen der «Lex Koller» hätten diesem Zweck nicht gedient, sondern vielmehr den Profitinteressen von Investoren.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Schon heute sei es möglich, mit einer Betriebsstätte zugleich Wohnungen zu kaufen, sofern dies für den Betrieb eines Hotels nötig sei. Zur Umsetzung seines Vorstosses müsse zudem das Gesetz geändert werden.

Nach Ansicht der Landesregierung würde es die von Schmid geforderte Lösung aber auch ermöglichen, dass Drittpersonen aus dem Ausland Wohnungen als Kapitalanlage erwerben und diese anschliessend an Hotelpersonal vermieten. Dies laufe dem Grundgedanken der sogenannten «Lex Koller» zuwider.

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