Vor knapp sechs Jahren entführte und erdrosselte er die 19-jährige Marie. Jetzt wird Claude D. ordentlich verwahrt. Seine Beschwerde bliebt damit erfolglos.
Mörder von Marie
Der Mörder von Marie (†19) an einem Prozess im Jahre 2016. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mörder von Marie (†19) wird ordentlich verwahrt.
  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Täters abgewiesen.
  • Claude D. beantragte eine stationäre therapeutische Massnahme.

Der Mörder von Marie (†19) wird ordentlich verwahrt. Wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid festhält, sei der Verurteilte keiner Therapie zugänglich. Grundlage für den Entschluss bieten psychiatrische Gutachten.

Einer der Experten geht von einer lebenslänglichen Untherapierbarkeit aus. Der zweite Gutachter begrenzte seine Prognose auf die nächsten 20 Jahre.

Beschwerde abgewiesen

Das Bundesgericht hat mit dem vorliegenden Urteil seine Rechtsprechung bestätigt. Demnach ist zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe auch die Anordnung einer Verwahrung zulässig.

Der Täter Claude D. hatte zuvor erneut eine Beschwerde eingereicht. Er argumentierte, dass eine Verwahrung erst nach einer erfolglosen stationären therapeutischen Massnahme angeordnet werden dürfe. Dem entgegnet das Bundesgericht: Es gäbe im Gesetz keinerlei Hinweise dafür.

Entführt und erdrosselt

Claude D. hatte 2013 die 19-jährige Marie in einem Wald bei Châtonnaye FR entführt. Dort quälte er sie über Stunden und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte.

Fünf Jahre nach der Tat verurteilte das Kantonsgerichts Waadt den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung.

Claude D. war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Grund: Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin vergewaltigt und erschossen. 2012 erfolgte eine bedingte Entlassung.

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