Im Jahr 2013 wurde die 19-jährige Marie von einem 42-Jährigen Mann umgebracht. Ihr Mörder erwartet heute Donnerstag eine Verwahrung.
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Bei einem Trauermarsch am 20. Mai 2013 in Lausanne legt ein Mädchen Blumen vor einem Porträt der ermordeten 19-jährigen Marie nieder. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Marie hat ihren Mörder im Internet kennengelernt.
  • Er hat sie in den Wald geführt und erdrosselt.

Der Mörder der 19-jährigen Marie steht nach der Aufhebung seiner lebenslänglichen Verwahrung durch das Bundesgericht am Donnerstag erneut vor dem Waadtländer Kantonsgericht. Ihn erwartet im Berufungsverfahren eine ordentliche Verwahrung.

Vor dem Bundesgericht hat noch kein Urteil mit einer lebenslänglichen Verwahrung stand gehalten, seit diese strengste aller Sanktionen als Folge der von Volk und Ständen angenommenen Verwahrungs-Initiative ins Schweizer Strafrecht aufgenommen wurde. Dies gilt auch für den Fall des Mörders von Marie.

Bei dem heute 42-jährigen Schweizer handelt es sich laut psychiatrischen Gutachten um einen gefährlichen Wiederholungstäter. Der Mann aus dem Kanton Freiburg war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und erschossen hatte.

Elektronische Fussfesseln

2012 erfolgte eine bedingte Entlassung. Obwohl er unter Hausarrest stand und elektronische Fussfesseln trug, konnte der bereits verurteilte Mörder das Überwachungssystem überlisten und sich unbemerkt entfernen.

Ab März 2013 stand er in Kontakt mit der 19-jährigen Marie, die er über das Internet kennengelernt hatte. Am 13. Mai 2013 entführte er sein Opfer mit einem Auto und fuhr mit der jungen Frau von ihrem Arbeitsplatz in Payerne VD in einen Wald bei Châtonnaye FR, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte. Die Tat sorgte landesweit für Entsetzen.

Für dieses Verbrechen wurde der Wiederholungstäter im März 2016 wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte dieses Urteil vollumfänglich.

Das Bundesgericht bestätigte im März 2018 nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe, hob die lebenslängliche Verwahrung hingegen auf. Die Richter in Lausanne hatten argumentiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt seien.

Gutachter uneins

Dafür bräuchte es zwei unabhängige psychiatrische Gutachten, die den Verurteilten übereinstimmend als «dauerhaft nicht therapierbar» bezeichneten. Im Fall des Mörders von Marie seien die Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

Das Kantonsgericht wird deshalb einzig die Frage der lebenslänglichen Verwahrung nochmals neu beurteilen müssen, nachdem das Bundesgericht die entsprechende Beschwerde des Mörders in diesem Punkt gutgeheissen hat.

Die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist dagegen definitiv. Der Waadtländer Staatsanwalt Eric Cottier, der die lebenslängliche Verwahrung heftig verteidigt hatte, dürfte diesmal für eine ordentliche Verwahrung plädieren. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitagnachmittag gefällt.

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