Der Mörder von Marie ficht die ordentliche Verwahrung und lebenslängliche Freiheitsstrafe an. 2013 hat er die 19-Jährige in Châtonnaye FR erdrosselt.
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Bei einem Trauermarsch am 20. Mai 2013 in Lausanne legt ein Mädchen Blumen vor einem Porträt der ermordeten 19-jährigen Marie nieder. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mörder von Marie legt Berufung gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Waadt ein.
  • 2013 hat er die 19-Jährige in einen Wald entführt und mit einem Gürtel erdrosselt.

Der Mörder von Marie ruft erneut das Bundesgericht an. Er ficht die am vergangenen Donnerstag vom Kantonsgericht Waadt verkündete ordentliche Verwahrung und lebenslängliche Freiheitsstrafe an.

Es ist bereits die zweite Berufung des Wiederholungstäters am Bundesgericht. Im März 2018 bestätigte das Bundesgericht nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe, hob die lebenslängliche Verwahrung hingegen auf.

Die Richter in Lausanne hatten argumentiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt seien. Der Fall ging zurück ans Kantonsgericht, das eine ordentliche Verwahrung anordnete. Gegen diese Entscheidung hat der Täter nun Berufung eingelegt.

Entführt und erdrosselt

Der Mann hatte 2013 die 19-jährige Marie in einen Wald bei Châtonnaye FR entführt, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte. Die Tat sorgte landesweit für Entsetzen.

Er war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und erschossen hatte.

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