Der Mann, der seinen ältesten Sohn und seine Ex-Frau in Payerne VD erschoss, muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis.
hanna
Eine Gefängniszelle. - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Doppelmord-Täter von Payerne muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis.
  • Bei einer frühzeitigen Entlassung muss er das Land für 15 Jahre verlassen.
  • Der 53-Jährige schoss 30 Mal auf seine Ex-Frau und seinen ältesten Sohn.

Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Dienstag die lebenslange Haftstrafe für den Urheber des Doppelmordes von Payerne bestätigt. Der Mann hatte 2018 seinen ältesten Sohn und seine Ex-Frau mit Kugeln durchlöchert. Offensichtlich konnte er die Trennung von ihr nicht ertragen.

Mit einer Pistole und zwei Magazinen bewaffnet hatte sich der 53-jährige Maurer am frühen Abend des 25. April 2018 in die Wohnung seiner Frau begeben. Es kam zu einer Auseinandersetzung.

In deren Verlauf gab der Angeklagte einen ersten Schuss auf den ältesten Sohn ab, der seine Mutter verteidigte. Anschliessend feuerte der Vater 30 Mal auf seine Frau und den 18-jährigen Sohn. Nachdem ihm die Munition ausgegangen war, flüchtete er in das Haus eines Bekannten. In der Nacht stellte er sich der Polizei.

Frau trennte sich nach jahrelangem Missbrauch

Wie im erstinstanzlichen Urteil entschied das Berufungsgericht, dass der Portugiese des Mordes für schuldig gesprochen werden sollte. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Schuld des Angeklagten «maximal» wiegt und er «voll und ganz» zurechnungsfähig war.

Laut der Anklage hatte der Mann seine Frau dafür «büssen lassen», dass sie die eheliche Wohnung verlassen hatte. Zuvor hatte er sie mehrere Jahre lang körperlich und verbal misshandelt. Das Berufungsgericht bestätigte auch den Landesverweis von 15 Jahren, der nach Ende der Haftstrafe in Kraft tritt.

Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert und damit auf eine mildere Strafe gehofft. Er bat die Richter, die psychischen Defizite seines Mandanten zu berücksichtigen. Er habe eine traumatische Kindheit gehabt. Ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen.

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