Aargauer Regierung hält an Organisation der Flussrettung fest
Trotz zweier Ertrinkungsfälle in diesem Jahr lehnt der Aargauer Regierungsrat eine Neuordnung der Flussrettung ab.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Neuregelung der kantonalen Flussrettungs-Organisation ab. Das dezentrale organisierte System hat sich laut Regierungsrat in der Praxis als zuverlässig und flexibel bewährt. In diesem Jahr sind bislang zwei Personen in Aargauer Flüssen ertrunken.
Das aktuelle System, das die vier grossen Flüsse Aare, Limmat, Reuss und Rhein in 32 Einsatzzonen unterteilt und die Alarmierung über die Kantonale Notrufzentrale (KNZ) koordiniert, ist sehr zuverlässig, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion aus den Reihen der Mitte und SVP schreibt.
Diese detaillierte Unterteilung ist gemäss Regierungsrat notwendig, da die Flüsse vielfach durch Wasserkraftwerke segmentiert sind und unterschiedliche Anforderungen an die Rettung stellen. Dies beschränkt den Einsatz von Rettungsbooten auf eher kurze Strecken. Die Flüsse im Aargau sind insgesamt 130 Kilometer lang.
Alle im bestehenden System eingebundenen Organisationen, insbesondere die Feuerwehren mit ihrem funktionierenden Milizsystem bringen lokales Wissen Erfahrung und geeignete Rettungsmittel ein und sind dadurch schnell einsatzfähig.
Zuverlässigkeit des aktuellen Systems
Wie aus der Stellungnahme hervorgeht, gab es in den Flüssen im Jahr 2024 insgesamt drei Todesfälle, von denen zwei Suizide waren. Bis Mitte September dieses Jahres wurden zwei Todesfälle verzeichnet.
Es seien keine Fälle bekannt, bei denen Personen aufgrund des bestehenden Alarmierungskonzepts zu Schaden gekommen seien, hält der Regierungsrat fest. Die wenigen Todesfälle wären demnach wahrscheinlich auch durch eine andere Organisation der Flussrettung nicht vermeidbar gewesen.
Die Motion verlangt die Sicherstellung einer flächendeckenden Flussrettung unter Einbezug angrenzender Kantone und Länder. Weiterhin soll der Regierungsrat mittels Weisungen garantieren, dass bei jeder Meldung über eine Person in Not im Wasser zwingend und ohne Verzögerung Einsatzkräfte aufgeboten werden, die über ein eingewässertes Rettungsboot verfügen.










