Ein 53-jähriger Portugiese wurde am Montag zu lebenslänglicher Haft, wegen des Mordes von seiner Frau und seinem ältesten Sohn, verurteilt.
Strafgericht Fribourg
Der 53-jährige Portugiese wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Er hat 2018 seine Frau und ihren ältesten gemeinsamen Sohn erschossen.
  • Bei der Tat soll der Portugiese besonders «kalt» vorgegangen sein.

Ein Mann ist am Montag wegen Doppelmords an seiner Frau und seinem ältesten Sohn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter befanden den 53-jährigen Portugiesen für schuldig, die beiden Opfer im April 2018 in Payerne VD erschossen zu haben.

Das Strafgericht kam zum Schluss, dass der Angeklagte «mit der extremen Kälte eines Mörders» gehandelt habe. Er «richtete» seine Frau und seinen Sohn, auf die er dreissig Mal geschossen hatte, «schlicht und einfach hin».

Er wollte seine Frau büssen lassen

Die Art und Weise, wie er gehandelt habe, sei «abscheulich» und die Umstände des Verbrechens «entsetzlich», sagte Gerichtspräsident Donovan Tesaury. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte auf diese Weise gehandelt, um seine Frau dafür «büssen zu lassen». Weil sie die eheliche Wohnung verlassen hatte, nachdem er sie mehrere Jahre lang körperlich und verbal misshandelt hatte.

Mit einer Pistole und zwei Magazinen bewaffnet hatte sich der 53-jährige Maurer am frühen Abend des 25. April 2018 in die Wohnung seiner Frau begeben. Es kam zu einer Auseinandersetzung.

Der Angeklagte erinnert sich nicht an den Tathergang

In deren Verlauf gab der Angeklagte einen ersten Schuss auf den ältesten Sohn ab, der seine Mutter verteidigte. Der Vater gab dann 30 Mal auf seine Frau und den 18-jährigen Sohn ab. Nachdem ihm die Munition ausgegangen war, flüchtete er in das Haus eines Bekannten. In der Nacht stellte er sich der Polizei.

Als er befragt wurde, konnte sich der Angeklagte das Blutbad nicht erklären und behauptete, er könne sich nicht erinnern. Experten in einem psychiatrischen Gutachten sind zu dem Schluss gekommen waren, dass der Angeklagte «voll und ganz» zurechnungsfähig sei.

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